ÜTZ wurde bei der Tariferhöhung nicht angepasst, wieso nicht?
Übertarifliche Zulage (ÜTZ) wurde bei der Tariferhöhung nicht angepasst – Ursache und Lösung
Wenn nach einer Tariferhöhung die Übertarifliche Zulage (ÜTZ) nicht angepasst wurde, kann das folgende Ursachen haben:
Möglichkeit 1: Option übertarifliche Zulage anpassen war nicht aktiviert
Damit die ÜTZ im Personalstamm bei einer Tariferhöhung angepasst wird, muss während der Durchführung der Tariferhöhung die folgende Option aktiviert sein:
⚠️ Hinweis:
Ist diese Option nicht aktiviert, bleibt die ÜTZ auch im Personalstamm unverändert.
Möglichkeit 2: Die Übertarifliche Zulage ist im Auftrag hinterlegt
Bei einer Tariferhöhung wird nur die ÜTZ aus dem Tarifentgelt im Personalstamm angepasst. Die ÜTZ aus auftragsseitigen Vereinbarungen wird dabei nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss manuell angepasst werden.
Öffnen Sie hierfür den Personaleinsatz der betroffenen Mitarbeiter
Navigieren Sie zu Abrechnung → Tarif → Auftragsseitige Vereinbarungen
Passen Sie die ÜTZ entsprechend der Tariferhöhung manuell an.
Damit auch bei Rückrechnungen immer die korrekte ÜTZ gezogen wird, empfiehlt es sich die ÜTZ zeitbezogen anzupassen.
Zusammenfassung
Wann wird die ÜTZ automatisch bei einer Tariferhöhung angepasst?
ÜTZ-Quelle
Wird bei Tariferhöhung angepasst?
Tarifentgelt im Personalstamm
Ja (wenn Option aktiviert)
Auftragsseitige Vereinbarungen
Nein
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