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ÜTZ wurde bei der Tariferhöhung nicht angepasst, wieso nicht?

Übertarifliche Zulage (ÜTZ) wurde bei der Tariferhöhung nicht angepasst – Ursache und Lösung

Wenn nach einer Tariferhöhung die Übertarifliche Zulage (ÜTZ) nicht angepasst wurde, kann das folgende Ursachen haben:

Möglichkeit 1: Option übertarifliche Zulage anpassen war nicht aktiviert

Damit die ÜTZ im Personalstamm bei einer Tariferhöhung angepasst wird, muss während der Durchführung der Tariferhöhung die folgende Option aktiviert sein:

⚠️ Hinweis:

Ist diese Option nicht aktiviert, bleibt die ÜTZ auch im Personalstamm unverändert.

Möglichkeit 2: Die Übertarifliche Zulage ist im Auftrag hinterlegt

Bei einer Tariferhöhung wird nur die ÜTZ aus dem Tarifentgelt im Personalstamm angepasst. Die ÜTZ aus auftragsseitigen Vereinbarungen wird dabei nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss manuell angepasst werden.

  1. Öffnen Sie hierfür den Personaleinsatz der betroffenen Mitarbeiter

  2. Navigieren Sie zu Abrechnung → Tarif → Auftragsseitige Vereinbarungen

  3. Passen Sie die ÜTZ entsprechend der Tariferhöhung manuell an.

    • Damit auch bei Rückrechnungen immer die korrekte ÜTZ gezogen wird, empfiehlt es sich die ÜTZ zeitbezogen anzupassen.

Zusammenfassung

Wann wird die ÜTZ automatisch bei einer Tariferhöhung angepasst?

ÜTZ-Quelle

Wird bei Tariferhöhung angepasst?

Tarifentgelt im Personalstamm

Ja (wenn Option aktiviert)

Auftragsseitige Vereinbarungen

Nein

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