Allgemein

Unsere Firma hat eine neue Adresse. Wie kann diese Adressänderung elektronisch an die Krankenkassen und an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden?

Bitte beachten Sie die folgenden Schritte:

Die Änderung der Adresse sollte ausschließlich im Payroll erfolgen, da die Änderung sonst nicht an die Bundesagentur für Arbeit gesendet wird. Falls Sie die Änderung bereits im GDL / PDL vorgenommen haben, setzen Sie sie bitte zurück.

Melden Sie sich als SYS-Bediener an und öffnen Sie "Datei/Stammdaten/Firmenstruktur/Firma/Mandant".

Überprüfen Sie zunächst, ob unter dem Button "Auswahl Hauptbetrieb BA" der Haken für den Hauptbetrieb BA gesetzt ist, damit ein DSBD (Datenabgleich mit der Bundesagentur für Arbeit) ausgelöst wird.

Führen Sie nun die Adressänderung durch. Anschließend wird eine Übersicht über die "alte" und "neue" Adresse angezeigt, die für den Datenabgleich benötigt wird. Hier müssen das Datum und der Grund für die Änderungen eingetragen werden.

Nachdem Sie die nächste SV-Meldung abgeschickt haben, wird der DSBD (Datensatz Betriebsdatenpflege) automatisch mitversendet. Sie können dies überprüfen, indem Sie nach dem Versand der SV-Meldungen zu "Export / Versand/Krankenkassen/DAKOTA Datenaustausch/Empfang" gehen und in der Spalte "Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)" nachsehen. 

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