Energiepreispauschale EPP

Voraussetzungen zum Abrechnen der Energiepreispauschale (EPP)

Um die EPP abrechnen zu können, benötigen Sie

  • mindestens die zvoove Payroll Programmversion 22.03.04
  • eine neue Lohnart für EPP
  • die Anmeldung als Bediener „SYS“ für die Einstellungen

Unter Downloads → Payroll → Updatebeschreibungen → Sonstige Beschreibungen finden Sie auch unser Handout „Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll“.