Voraussetzungen zum Abrechnen der Energiepreispauschale (EPP)
Um die EPP abrechnen zu können, benötigen Sie
- mindestens die zvoove Payroll Programmversion 22.03.04
- eine neue Lohnart für EPP
- die Anmeldung als Bediener „SYS“ für die Einstellungen
Unter Downloads → Payroll → Updatebeschreibungen → Sonstige Beschreibungen finden Sie auch unser Handout „Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll“.