Energiepreispauschale EPP

Voraussetzungen zum Abrechnen der Energiepreispauschale (EPP)

Um die EPP abrechnen zu können, benötigen Sie

- mindestens die zvoove Payroll Programmversion 22.03.04

- eine neue Lohnart für EPP

- die Anmeldung als Bediener „SYS“ für die Einstellungen

 

Unter Downloads > Payroll > Updatebeschreibungen > Sonstige Beschreibungen finden Sie auch unser Handout „Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll“