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Wann hinterlege ich auftragsseitige Lohnarten?

Auftragsseitige Lohnarten müssen Sie immer dann hinterlegen, wenn diese Lohnart(en) nur für Stunden, die aus diesem Einsatz resultieren, gelten sollen.
Beispiel für eine Konditionierung eines Mitarbeiters, der nach Stunden abgerechnet werden soll:

Hier wurde eine Lohnart hinterlegt, die der Mitarbeiter nur für diesen Einsatz erhalten soll. Per Doppelklick in das Feld Lohnart können Sie aus dem Lohnartenstamm die Lohnarten auswählen, die Sie bei diesem Mitarbeiter hinterlegen wollen. Über das Feld Suchen können Sie nach einer Bezeichnung suchen. Per Doppelklick auf die Lohnart kann diese in die Konditionstabelle übernommen werden. 

Über die Felder ab und bis wird gesteuert, ab der wievielten Tagesstunde bis zur wievielten Tagesstunde diese Lohnart gezogen werden soll. Bei der Lohnart „Normalstunden" steht in diesem Beispiel ab 0,00 bis 24,00. Das bedeutet, dass jede Stunde, die der Mitarbeiter pro Tag arbeitet, mit dieser Lohnart bezahlt wird. Sie hätten natürlich auch ab 0,00 bis 8,00 eintragen können, dies hätte aber zur Folge, dass zvoove (für Gebäudedienstleister) nur bis maximal 8 Stunden diese Lohnart ausweisen würde. Hätte der Mitarbeiter an einem Tag z.B. 10 Stunden gearbeitet, würde bei dieser Schlüsselung zvoove (für Gebäudedienstleister) nur 8 Stunden bezahlen. Die Lohnart „Überstundenzuschlag 25%" ist so geschlüsselt, dass diese erst gezogen wird, wenn der Mitarbeiter mehr als 8 Stunden arbeitet. Wenn der Mitarbeiter also z.B. 10 Stunden arbeiten würde, würde er nach dieser Schlüsselung 10 Stunden mit der Lohnart „Normalstunden" ausgezahlt bekommen (da dies sein Grundlohn ist) sowie 2 Stunden mit der Lohnart „Überstundenzuschlag 25%". Über das Feld Lohn-Nr. müssen Sie dann eine Verknüpfung mit dem Stundenlohn herstellen, der bei diesem Mitarbeiter im Personalstamm hinterlegt ist. Die Nummer müssen Sie aber nicht wissen, Sie können sie per Doppelklick auswählen.
Im unteren Bereich der Konditionstabelle können Sie folgendes einstellen:

Als erstes legen Sie fest, wovon die Berechnung dieser Lohnart abhängig ist, von Arbeitsstunden oder der Uhrzeit. Von der Uhrzeit sind z.B. Zuschläge abhängig, die nur zu einer bestimmten Tages- oder Nachzeit gezahlt werden, wie z.B. Nachtzuschläge.
Wenn Sie Berechnung abhängig von Arbeitsstunden gewählt haben, haben Sie diese Auswahlmöglichkeiten: 

Hier können Sie definieren, ob die Berechnung auf einer Tagesvorgabe, einer Wochenvorgabe, einer Monatsvorgabe auf Tagesstundenbasis oder einer festen Monatsvorgabe basieren soll.

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