Wann werden die UV-Jahresmeldungen erstellt?
UV-Jahresmeldungen erstellen und versenden
Die UV-Jahresmeldungen (Unfallversicherungs-Jahresmeldungen) werden einmal jährlich nach der Dezember-Abrechnung erstellt. Sie melden das Entgelt jedes Mitarbeiters – aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Gefahrentarif (eine von der Berufsgenossenschaft festgelegte Risikoeinstufung der ausgeübten Tätigkeit) – an die zuständige Unfallversicherung.
Für wen werden UV-Jahresmeldungen erstellt?
Die Meldungen werden für alle Mitarbeiter erstellt, die im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren – einschließlich bereits ausgeschiedener Mitarbeiter.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Stellen Sie sicher, dass die Dezember-Abrechnung vollständig durchgeführt wurde.
- Navigieren Sie zu Export / Versand → Krankenkassen → UV-Jahresmeldungen.
- Im geöffneten Bereich werden die Meldungen automatisch aufbereitet und angezeigt.
- Wechseln Sie anschließend in den Bereich SV-Meldungen. Dort finden Sie die aufbereiteten Meldungen mit dem Meldegrund 92 (Kennzeichen für UV-Jahresmeldungen).
- Versenden Sie die Meldungen über den SV-Datenaustausch (das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen).
Wichtiger Hinweis
Die 92er Meldung (UV-Jahresmeldung) kann nicht gedruckt werden. Der Versand erfolgt ausschließlich elektronisch über den SV-Datenaustausch.
Übersicht
Eigenschaft
Details
Zeitpunkt der Erstellung
Nach der Dezember-Abrechnung
Betroffene Mitarbeiter
Alle im Kalenderjahr beschäftigten Mitarbeiter (auch ausgeschiedene)
Meldegrund
92
Versandweg
Elektronisch über SV-Datenaustausch
Druckmöglichkeit
Nicht verfügbar