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Wann werden die UV-Jahresmeldungen erstellt?

UV-Jahresmeldungen erstellen und versenden

Die UV-Jahresmeldungen (Unfallversicherungs-Jahresmeldungen) werden einmal jährlich nach der Dezember-Abrechnung erstellt. Sie melden das Entgelt jedes Mitarbeiters – aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Gefahrentarif (eine von der Berufsgenossenschaft festgelegte Risikoeinstufung der ausgeübten Tätigkeit) – an die zuständige Unfallversicherung.

Für wen werden UV-Jahresmeldungen erstellt?

Die Meldungen werden für alle Mitarbeiter erstellt, die im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren – einschließlich bereits ausgeschiedener Mitarbeiter.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Stellen Sie sicher, dass die Dezember-Abrechnung vollständig durchgeführt wurde.
  2. Navigieren Sie zu Export / Versand → Krankenkassen → UV-Jahresmeldungen.
  3. Im geöffneten Bereich werden die Meldungen automatisch aufbereitet und angezeigt.
  4. Wechseln Sie anschließend in den Bereich SV-Meldungen. Dort finden Sie die aufbereiteten Meldungen mit dem Meldegrund 92 (Kennzeichen für UV-Jahresmeldungen).
  5. Versenden Sie die Meldungen über den SV-Datenaustausch (das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen).
Screenshot des Bereichs UV-Jahresmeldungen

Wichtiger Hinweis

Die 92er Meldung (UV-Jahresmeldung) kann nicht gedruckt werden. Der Versand erfolgt ausschließlich elektronisch über den SV-Datenaustausch.

Übersicht

Eigenschaft
Details
Zeitpunkt der Erstellung
Nach der Dezember-Abrechnung
Betroffene Mitarbeiter
Alle im Kalenderjahr beschäftigten Mitarbeiter (auch ausgeschiedene)
Meldegrund
92
Versandweg
Elektronisch über SV-Datenaustausch
Druckmöglichkeit
Nicht verfügbar