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Wann wird eine SV-Meldung mit Meldegrund 11 erzeugt?

Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel (Meldegrund 11)

Eine SV-Meldung (Sozialversicherungsmeldung) mit dem Meldegrund 11 ist eine Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel. Sie wird automatisch erzeugt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Für einen Mitarbeiter wurde ein neuer SV-Datensatz (Sozialversicherungsdatensatz) angelegt, der eine andere Krankenkasse als bisher enthält.

  • Dieser neue Datensatz wird in die Ab- bzw. Rückrechnung einbezogen.

Neuen SV-Datensatz anlegen

So legen Sie einen neuen SV-Datensatz mit geänderter Krankenkasse an:

  1. Öffnen Sie den Personalstamm des betreffenden Mitarbeiters.

  2. Wechseln Sie in den Bereich Sozialversicherung.

  3. Klicken Sie auf den Button Neu, um einen neuen SV-Datensatz anzulegen.

  4. Tragen Sie die neue Krankenkasse mit entsprechenden gültig ab Datum ein und speichern Sie den Datensatz.

Was passiert bei einem Krankenkassenwechsel?

Beim Krankenkassenwechsel eines Mitarbeiters werden automatisch zwei SV-Meldungen erstellt:

  1. Abmeldung bei der bisherigen Krankenkasse – mit Meldegrund 31 (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel)

  2. Anmeldung bei der neuen Krankenkasse – mit Meldegrund 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel)

Beide Meldungen werden vom System automatisch erzeugt, sobald der neue SV-Datensatz verarbeitet wird. Ein manuelles Eingreifen ist in der Regel nicht erforderlich.