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Warum darf in den letzten 4 Ziffern im Tätigkeitsschlüssel keine "0" stehen?

Warum darf in den letzten 4 Ziffern des Tätigkeitsschlüssels keine „0" stehen?

Der Tätigkeitsschlüssel ist ein neunstelliger Code, der bei der Meldung zur Sozialversicherung verwendet wird. Er beschreibt die ausgeübte Tätigkeit und weitere Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses.

Bedeutung der „0" in den Stellen 6 bis 9

Die letzten vier Ziffern des Tätigkeitsschlüssels (Stellen 6 bis 9) sind Pflichtangaben. Steht in einer dieser Stellen eine „0", bedeutet dies, dass dort keine Angabe hinterlegt wurde. Das ist nicht zulässig – jede dieser vier Stellen muss einen gültigen Wert enthalten.

Stelle
Bedeutung
Hinweis
6
Höchster allgemeinbildender Schulabschluss
„0" bedeutet: keine Angabe – nicht zulässig
7
Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
„0" bedeutet: keine Angabe – nicht zulässig
8
Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitsverhältnis)
„0" bedeutet: keine Angabe – nicht zulässig
9
Vertragsform (z. B. befristet oder unbefristet)
„0" bedeutet: keine Angabe – nicht zulässig

So beheben Sie das Problem

  1. Prüfen Sie, welche der letzten vier Stellen (6 bis 9) den Wert „0" enthält.
  2. Ermitteln Sie die korrekte Angabe für die betroffene Stelle – zum Beispiel den Schulabschluss, den beruflichen Ausbildungsabschluss, ob ein Leiharbeitsverhältnis vorliegt oder welche Vertragsform vereinbart wurde.
  3. Tragen Sie den richtigen Wert im Tätigkeitsschlüssel ein, sodass in den Stellen 6 bis 9 keine „0" mehr vorhanden ist.

Tipp: Die zulässigen Werte für die einzelnen Stellen finden Sie in den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit zum Tätigkeitsschlüssel. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihren Steuerberater.