Warum erhalte ich beim Monatsabschluss eine Fehlermeldung beim Drucken der Beitragsnachweise nach Abrechnung (Krankenkassenliste)?
Fehlermeldung beim Drucken der Beitragsnachweise im Monatsabschluss
Beim Drucken der Beitragsnachweise (Krankenkassenliste) nach der Abrechnung kann eine Meldung erscheinen, die auf bereits vorhandene AAG-Anträge hinweist. In diesem Artikel erfahren Sie, was diese Meldung bedeutet und wie Sie damit umgehen.
Ursache der Meldung
Beim Drucken der Beitragsnachweise prüft das System automatisch, ob Erstattungsanträge (AAG) erstellt werden müssen. AAG steht für das Aufwendungsausgleichsgesetz – über diese Anträge fordern Arbeitgeber Erstattungen von Krankenkassen zurück, z. B. bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Mutterschutz.
Die Meldung erscheint, wenn für den betreffenden Sachverhalt bereits ein AAG-Antrag vorhanden ist. Das System erinnert Sie daran, zu prüfen, ob sich durch zwischenzeitliche Rückrechnungen Änderungen ergeben haben.
Hinweis: Es handelt sich hierbei nicht um einen Fehler, sondern um einen informativen Hinweis des Systems.
So gehen Sie vor
Meldung lesen: Prüfen Sie, auf welchen Sachverhalt und welchen Mitarbeiter sich der Hinweis bezieht.
Rückrechnungen prüfen: Stellen Sie fest, ob seit dem letzten AAG-Antrag Rückrechnungen durchgeführt wurden, die den Erstattungsbetrag verändert haben.
Falls Änderungen vorliegen:
Stornieren Sie den bereits vorhandenen AAG-Antrag.
Lassen Sie anschließend den neuen, aktualisierten AAG-Antrag erstellen und vortragen.
Falls keine Änderungen vorliegen: Sie können den Hinweis ignorieren und den Monatsabschluss wie gewohnt fortsetzen.
Zusammenfassung
Aspekt
Details
Art der Meldung
Hinweis (kein Fehler)
Auslöser
Es existiert bereits ein AAG-Antrag für denselben Sachverhalt
Handlungsbedarf
Nur wenn durch Rückrechnungen Änderungen entstanden sind
Lösung bei Änderungen
Vorhandenen AAG-Antrag stornieren und neuen Antrag vortragen lassen