Warum hat mein Kunde eine abweichende Höchstüberlassungsdauer?
Warum hat mein Kunde eine abweichende Höchstüberlassungsdauer?
Die Höchstüberlassungsdauer ist die maximale Zeitspanne, für die ein Zeitarbeitnehmer ununterbrochen an denselben Entleiher (Kunden) überlassen werden darf. Gesetzlich beträgt diese Frist grundsätzlich 18 Monate. Trotzdem kann die Höchstüberlassungsdauer bei einzelnen Kunden davon abweichen.
Ursachen für abweichende Höchstüberlassungsdauern
Eine abweichende Höchstüberlassungsdauer ergibt sich häufig aus individuellen Regelungen beim Entleiher:
- Betriebsvereinbarungen – Vereinbarungen zwischen dem Entleiher und dessen Betriebsrat, die eine längere oder kürzere Überlassungsdauer festlegen.
- Tarifverträge – Branchenspezifische Tarifverträge, die für den Entleiher gelten und abweichende Fristen vorsehen.
Diese Vereinbarungen können außerdem festlegen, dass für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche jeweils eigene Höchstüberlassungsdauern gelten.
Beispiel: Tätigkeitsbezogene Höchstüberlassungsdauern
So hinterlegen Sie die korrekte Höchstüberlassungsdauer im System
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Höchstüberlassungsdauer einzutragen – je nachdem, ob eine einheitliche Dauer für den gesamten Kunden oder unterschiedliche Dauern je Beruf gelten:
Möglichkeit 1: Global für den gesamten Kunden
Nutzen Sie diese Option, wenn für alle Tätigkeiten beim Kunden dieselbe Höchstüberlassungsdauer gilt.
- Öffnen Sie den Kundenstamm des betreffenden Kunden.
- Navigieren Sie zu Abrechnung / Einstellen bzgl. AÜG.
- Tragen Sie dort die gewünschte Höchstüberlassungsdauer ein.
Diese Dauer gilt dann einheitlich für alle Tätigkeiten bei diesem Kunden.
Möglichkeit 2: Individuell je Beruf
Nutzen Sie diese Option, wenn für verschiedene Berufe unterschiedliche Höchstüberlassungsdauern gelten (z. B. aufgrund von Betriebsvereinbarungen).
- Öffnen Sie den Kundenstamm des betreffenden Kunden.
- Navigieren Sie zu Eigenschaften / Berufe.
- Hinterlegen Sie für jeden Beruf die jeweils gültige Höchstüberlassungsdauer.
Hinweis: Eine berufsbezogene Höchstüberlassungsdauer hat Vorrang vor der globalen Einstellung auf Kundenebene. Wenn Sie beide Möglichkeiten nutzen, wird für den jeweiligen Beruf immer der individuell hinterlegte Wert herangezogen.