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Warum muss bei der Anlage des SV-Satzes im Personalstamm immer der ausgeübte Tätigkeitsschlüssel ausgewählt werden, obwohl dieser bereits in der Stammdatentabelle "Berufe" eingetragen ist?

Tätigkeitsschlüssel wird nicht automatisch in den SV-Satz übernommen

Der ausgeübte Tätigkeitsschlüssel kann automatisch in den Sozialversicherungssatz übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die richtige Reihenfolge bei der Dateneingabe im Personalstamm einhalten.

Ursache

Wenn der Tätigkeitsschlüssel bei der Anlage des SV-Satzes nicht automatisch übernommen wird, obwohl dieser in der Stammdatentabelle der Berufe dem Beruf zugewiesen wurde, liegt dies in der Regel daran, dass der Einstellungsberuf im Personalstamm noch nicht hinterlegt war, bevor der SV-Satz angelegt wurde.

Lösung: Richtige Reihenfolge bei der Eingabe beachten

Damit der Tätigkeitsschlüssel automatisch aus der Stammdatentabelle "Berufe" in den SV-Satz übernommen wird, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Tragen Sie zuerst den Einstellungsberuf im Personalstamm unter Allgemein ein.

  2. Legen Sie danach im Personalstamm unter Lohn - Sozialversicherung den SV-Satz mit den Sozialversicherungsdaten an.

⚠️ Hinweis:

Wird der SV-Satz vor dem Einstellungsberuf angelegt, kann das System den Tätigkeitsschlüssel nicht automatisch zuordnen. In diesem Fall muss der Schlüssel manuell im SV-Satz ausgewählt werden.

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