Warum muss ich den Mitarbeiter bei ELSTAM anmelden?
Warum muss ich den Mitarbeiter bei ELStAM anmelden?
Was ist ELStAM?
ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Verfahren, über das Arbeitgeber die steuerlich relevanten Daten ihrer Mitarbeiter direkt von der Finanzverwaltung abrufen können. Es ersetzt die frühere Lohnsteuerkarte in Papierform.
Gesetzliche Pflicht zur Anmeldung
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, jeden steuerpflichtigen Mitarbeiter im ELStAM-Verfahren anzumelden. Diese Pflicht gilt für alle Mitarbeiter, die der Lohnsteuer unterliegen.
Ausnahme: Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) ist keine ELStAM-Anmeldung erforderlich, da diese pauschal besteuert werden.
Welche Daten werden über ELStAM abgerufen?
Durch die Anmeldung erhalten Sie automatisch die folgenden steuerlichen Daten des Mitarbeiters, die für eine korrekte Lohnabrechnung notwendig sind:
Warum ist die Anmeldung wichtig?
Die ELStAM-Anmeldung dient dazu:
- Korrekte Lohnabrechnung sicherstellen: Sie verwenden stets die aktuellen und richtigen Steuermerkmale des Mitarbeiters.
- Abrechnungsfehler vermeiden: Ohne die offiziellen Daten der Finanzverwaltung besteht die Gefahr, dass falsche Steuermerkmale angewendet werden.
- Unzulässige Doppelanmeldungen verhindern: Das Verfahren stellt sicher, dass ein Mitarbeiter nicht bei mehreren Arbeitgebern mit derselben Steuerklasse (z. B. zweimal Steuerklasse 1) geführt wird.
Wie melde ich den Mitarbeiter bei ELStAM an?
Damit die ELStAM-Anmeldung erfolgreich durchgeführt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen im Personalstamm erfüllt sein:
- Öffnen Sie den Personalstamm des Mitarbeiters.
- Wechseln Sie in den Bereich Steuerkarte.
- Setzen Sie die ELStAM-Teilnahme auf JA.
- Hinterlegen Sie die Steuer-ID (die 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer) des Mitarbeiters.
- Stellen Sie sicher, dass ein Eintrittsdatum im Personalstamm eingetragen ist.
Wichtiger Hinweis: Tragen Sie vor der ELStAM-Anmeldung kein Austrittsdatum im Personalstamm ein. Ist bereits ein Austrittsdatum hinterlegt, erstellt Payroll (das Lohnabrechnungssystem) keine Anmeldung bei ELStAM.