Warum sollten zurückgemeldete KV/PV Beiträge bei Privatversicherten nicht berücksichtigt werden?
Warum sollten zurückgemeldete KV/PV-Beiträge bei Privatversicherten nicht berücksichtigt werden?
Hintergrund
Bei der Lohnabrechnung werden Versicherungsbeiträge von Versicherungsgesellschaften elektronisch zurückgemeldet. Bei privatversicherten Mitarbeitern kann es dabei zu fehlerhaften Datenübermittlungen kommen, die die Beiträge zur Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) betreffen.
Was genau ist das Problem?
Einige Versicherungsgesellschaften übermitteln anstelle der tatsächlichen KV- und PV-Beiträge irrtümlich Beiträge aus anderen Versicherungsverträgen, zum Beispiel:
Auslandskrankenversicherungen
Sonstige Zusatzversicherungen
Diese Beiträge sind steuerlich anders zu behandeln als die regulären KV- und PV-Beiträge. Werden sie ungeprüft übernommen, führt dies zu fehlerhaften Berechnungen in der Lohnabrechnung.
Empfohlene Vorgehensweise
Wenn Sie feststellen, dass die zurückgemeldeten Beiträge nicht den tatsächlichen KV/PV-Beiträgen entsprechen, gehen Sie wie folgt vor:
Plausibilität prüfen: Vergleichen Sie die zurückgemeldeten Beträge mit den tatsächlichen KV- und PV-Beiträgen des Mitarbeiters.
Fehlerhafte Beiträge deaktivieren:
Öffnen Sie im Payroll den betreffenden Mitarbeiter.
Wechseln Sie zum Reiter Sozialversicherung.
Navigieren Sie dort zum Unterreiter Elstam priv. KV/PV.
Geben Sie die Tastenkombination Strg + Alt + P ein und bestätigen Sie mit dem erforderlichen Passwort.
Setzen Sie den Haken bei „Nicht verwenden", um die fehlerhaften Beiträge von der Berechnung auszuschließen.
Korrekte Beiträge manuell eintragen: Erfassen Sie die tatsächlichen KV- und PV-Beiträge des Mitarbeiters anhand der Unterlagen der Versicherungsgesellschaft.
Hinweis: Durch das Setzen des Hakens bei „Nicht verwenden" stellen Sie sicher, dass nur die tatsächlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung einfließen. So vermeiden Sie fehlerhafte Steuerberechnungen für privatversicherte Mitarbeiter.