Warum steht im Personalstamm in der Sozialversicherung nicht die Personengruppe 109 zur Auswahl?
Warum steht die Personengruppe 109 nicht zur Auswahl?
Die Personengruppe 109 bezeichnet geringfügig entlohnte Beschäftigte in Teilzeit. Sie wird im Personalstamm unter Sozialversicherung nur dann als Auswahloption angezeigt, wenn der Mitarbeiter korrekt als Teilzeitbeschäftigter geschlüsselt ist.
Wichtig dabei: Die Teilzeit-Kennzeichnung muss nicht nur in den allgemeinen Lohndaten vorhanden sein, sondern auch im Tätigkeitsschlüssel (eine Pflichtangabe in der Sozialversicherungsmeldung, die Informationen zur ausgeübten Tätigkeit enthält) hinterlegt werden.
Häufige Ursache
So aktivieren Sie die Personengruppe 109
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um die Personengruppe 109 als Auswahloption verfügbar zu machen:
- Öffnen Sie den Personalstamm des betreffenden Mitarbeiters.
- Navigieren Sie zum Menüpunkt Sozialversicherung.
- Klicken Sie im Feld Tätigkeitsschlüssel auf die Schaltfläche mit den drei Punkten (…), um die Bearbeitungsmaske zu öffnen.
- Wählen Sie bei der Vertragsform den Wert 2 = Teilzeit, unbefristet aus.

- Speichern Sie die Änderung.
- Anschließend steht die Personengruppe 109 in der Sozialversicherung zur Auswahl.

Hinweis: Falls der Mitarbeiter befristet in Teilzeit beschäftigt ist, prüfen Sie, ob eine andere Vertragsform (z. B. Teilzeit, befristet) zutreffend ist. Wählen Sie stets die Vertragsform, die der tatsächlichen Beschäftigungssituation entspricht.