Warum werden Einsatzzuschlag GVP und Branchenzuschläge zusammen ausgewiesen?
Eine separate GVP-Einsatzzulage (oft als Erfahrungszuschlag oder einsatzbezogene Zulage bekannt) wird in der Regel nicht zusätzlich gezahlt, wenn bereits Branchenzuschläge zur Anwendung kommen. Branchenzuschläge ersetzen oder überlagern andere Zuschlagsregelungen, da sie den Lohn bereits an das Niveau der Stammbelegschaft angleichen.
Wenn allerdings das Vergleichsentgelt unter dem Deckungslohn liegt, wird (zusätzlich zum Mindestbranchenzuschlag) der Einsatzzuschlag GVP ausgezahlt. Am Ende des Monats (nach dem monatlichen Ausweisen) werden beide Lohnarten miteinander verrechnet.
Anbei ein Beispiel:

Der Mitarbeiter wird mit Entgeltgruppe 4, 17,65 €/h eingestellt.

Der Vergleichslohn beträgt hier allerdings nur 16,50€, was bei 90 % einen Deckelungsbetrag von 14,85€ ergibt.

Da hier der Tariflohn und der Mindest-Branchenzuschlag (1,5%) zusammen 17,91 €/h ergeben, liegt der Vergleichslohn deutlich darunter.

Somit erhält der Mitarbeiter den Einsatzzuschlag GVP und die Branchenzuschläge.