Warum werden Einsatzzuschlag GVP und Branchenzuschläge zusammen ausgewiesen?
Warum werden Einsatzzuschlag GVP und Branchenzuschläge zusammen ausgewiesen?
Grundregel: Branchenzuschläge ersetzen den Einsatzzuschlag
In der Regel wird die GVP-Einsatzzulage (auch als Erfahrungszuschlag oder einsatzbezogene Zulage bekannt) nicht zusätzlich gezahlt, wenn bereits Branchenzuschläge gelten. Der Grund: Branchenzuschläge gleichen den Lohn bereits an das Niveau der Stammbelegschaft (also der fest angestellten Mitarbeiter im Einsatzbetrieb) an und ersetzen damit andere Zuschlagsregelungen.
Ausnahme: Vergleichsentgelt liegt unter dem Deckungslohn
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn das Vergleichsentgelt (der Lohn, den ein vergleichbarer Stammmitarbeiter im Einsatzbetrieb erhält) unter dem Deckungslohn liegt, werden beide Zuschläge gleichzeitig gezahlt:
- Der Mindestbranchenzuschlag (z. B. 1,5 %)
- Der Einsatzzuschlag GVP
Am Monatsende werden beide Lohnarten miteinander verrechnet und gemeinsam ausgewiesen.
Beispiel zur Veranschaulichung
Im folgenden Beispiel wird ein Mitarbeiter mit Entgeltgruppe 4 und einem Stundenlohn von 17,65 €/h eingestellt:
Schritt-für-Schritt-Berechnung
- Tariflohn des Mitarbeiters: 17,65 €/h (Entgeltgruppe 4)
- Vergleichslohn im Einsatzbetrieb: 16,50 €/h
- Deckungslohn (90 % des Vergleichslohns): 16,50 € × 90 % = 14,85 €/h
- Tariflohn + Mindestbranchenzuschlag (1,5 %): 17,65 € + 0,26 € = 17,91 €/h
Ergebnis
Da der Tariflohn inklusive Mindestbranchenzuschlag (17,91 €/h) deutlich über dem Vergleichslohn (16,50 €/h) liegt und der Vergleichslohn somit unter dem Deckungslohn fällt, erhält der Mitarbeiter beide Zuschläge gleichzeitig:
Zusammenfassung: Einsatzzuschlag GVP und Branchenzuschläge werden immer dann gemeinsam ausgewiesen und verrechnet, wenn das Vergleichsentgelt des Einsatzbetriebs unter dem Deckungslohn liegt. In diesem Fall reicht der Branchenzuschlag allein nicht aus, um die tariflichen Vorgaben zu erfüllen, sodass der Einsatzzuschlag GVP ergänzend hinzukommt.