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Warum wird bei Schattenabrechnungen keine Equal-Pay-Ausgleichszulage ermittelt?
Wenn trotz Hinterlegung oder Erfassung einer Schattenlohnabrechnung keine Equal-Pay-Ausgleichzulage errechnet und ausgewiesen wird, liegt dieses häufig daran, dass die Schattenabrechnung ein geringeres Arbeitsentgelt ausweist, als die "normale" Abrechnung, mit der verglichen wird.
Ursache ist häufig, dass lediglich eine Lohnart "Normalstunden" o. Ä. mit einem Stundenvergleichslohn des Entleihers für die rein produktiven Arbeitsstunden ausgewiesen wird. Zulagen und Zuschläge sowie Entgeltfortzahlungsleistungen für Urlaub, Krank oder Feiertag werden aber nicht so ausgewiesen, wie es der Entleiher tun würde. Somit ist das Vergleichsarbeitsentgelt der Schattenabrechnung zu niedrig, was zu keiner oder einer zu geringen Ausgleichszulage für Equal-Pay führt.