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Warum wird eine Rückrechnung ohne Kinder erstellt, obwohl im Bereich "Sozialversicherung" Kinder eingetragen waren?

Damit Kinder berücksichtigt werden dürfen, muss die Elterneigenschaft gegeben sein. Diese wurde in der Sozialversicherungsmaske mit dem Haken „Kind nach KiBG“
(jetzt Elterneigenschaft) sichergestellt.
 
 
Wurde der Haken nicht gesetzt, jedoch ein zu berücksichtigendes Kind eingetragen, wurde die Elterneigenschaft dennoch berücksichtigt.
In der Konvertierung der Elterneigenschaft in den Bereich „Kinder DaBPV (PUEG)“ konnte die Elterneigenschaft nur konvertiert werden, wenn der Haken gesetzt wurde.
 Wurde der Haken bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesetzt, hat keine Konvertierung stattgefunden und somit wird eine Rückrechnung erstellt. Die Elterneigenschaft muss ggf. manuell nachgetragen werden.
 

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