Warum wird mir Lohnsteuerklasse 6 bei meinem Mitarbeiter über die Monatsliste zurückgemeldet?
Warum wird Lohnsteuerklasse 6 bei einem Mitarbeiter zurückgemeldet?
Hintergrund
Bei einem Arbeitgeberwechsel mitten im Monat behält der Mitarbeiter in der Regel seine reguläre Steuerklasse (z. B. I, III oder IV). Trotzdem kann es vorkommen, dass über die Monatsliste vorübergehend die ungünstigere Steuerklasse 6 zurückgemeldet wird.
Ursache: Überschneidung im ELStAM-Verfahren
ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ist das Verfahren, über das die Finanzverwaltung die Steuermerkmale eines Mitarbeiters elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt.
Die Rückmeldung von Steuerklasse 6 entsteht typischerweise durch folgenden Ablauf:
- Der Mitarbeiter wechselt mitten im Monat den Arbeitgeber.
- Beide Arbeitgeber – der alte und der neue – rechnen den Lohn für denselben Monat ab.
- Über ELStAM sind dadurch im selben Zeitraum zwei Beschäftigungsverhältnisse gemeldet.
- Die sogenannten Referenzdaten (Rev-Datum) der An- und Abmeldungen überschneiden sich zeitlich.
- Das System ordnet die reguläre Steuerklasse dem ersten Arbeitsverhältnis zu. Für das zweite – zeitlich überlappende – Arbeitsverhältnis wird automatisch Steuerklasse 6 vergeben.
Was bedeutet das konkret?
Situation
Zugewiesene Steuerklasse
Nur ein Arbeitsverhältnis im Monat gemeldet
Reguläre Steuerklasse (z. B. I, III, IV)
Zwei Arbeitsverhältnisse mit überschneidendem Rev-Datum im selben Monat
Steuerklasse 6 für eines der beiden Verhältnisse
Was können Sie tun?
- Abwarten: In vielen Fällen korrigiert sich die Steuerklasse automatisch, sobald der alte Arbeitgeber die Abmeldung im ELStAM-Verfahren vollständig abgeschlossen hat und sich die Zeiträume nicht mehr überschneiden.
- Abmeldung prüfen: Stellen Sie sicher, dass der vorherige Arbeitgeber den Mitarbeiter korrekt und zeitnah bei ELStAM abgemeldet hat.
- Erneuten ELStAM-Abruf durchführen: Starten Sie nach Klärung der Abmeldung einen neuen Abruf der Steuermerkmale, um die aktualisierten Daten zu erhalten.
Hinweis: Die vorübergehende Zuordnung zur Steuerklasse 6 ist ein technisch bedingter Zustand und bedeutet nicht, dass der Mitarbeiter dauerhaft in dieser Steuerklasse eingestuft wird.