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Was bedeuten die Checkboxen in der Steuerkarte?

In der zvoove Payroll-Steuerkarte stehen Ihnen verschiedene Auswahloptionen in Form von Checkboxen zur Verfügung, deren Funktion wir Ihnen im Folgenden erläutern:

  • Kein Kammerbeitrag: In den Bundesländern Bremen und Saarland müssen Arbeitnehmer einen Kammerbeitrag abführen. Soll der Kammerbeitrag nicht berechnet werden, setzen Sie diesen Haken.
  • Pauschst. Minijobs: Durch die Steuerklasse „0“ wird bei Minijobbern die durch den Gesetzgeber geforderte 2 %-Pauschsteuer berechnet und abgeführt. Wird der Haken „Pauschst. Minijobs“ gesetzt, wird die Pauschsteuer in der Abrechnung abgezogen und diese somit auf den Mitarbeiter abgewälzt.
  • Lstb. gesendet: Wird die Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeiters versendet, wird der Haken automatisch gesetzt.
  • Steuerbefreit: Wird dieser Haken gesetzt, wird keine Lohnsteuer berechnet, auch wenn eine Steuerklasse eingetragen wird.
  • Buchst. M: Wird der Haken gesetzt, wird auf der Lohnsteuerbescheinigung der Buchstabe „M“ ausgewiesen. Dieser ist auszuweisen, wenn der Arbeitgeber während einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten gewährt.
  • Buchst. FR: Bei französischen Grenzgängern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Rheinland muss das Kennzeichen gesetzt werden, wenn diese aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens keine Lohnsteuer in Deutschland zahlen.
  • Sammelbeförderung: Wird den Mitarbeitern eine kostenfreie Sammelbeförderung zum Arbeitsort zur Verfügung gestellt, muss dieses Kennzeichen gesetzt werden.
  • Grenzgänger: Sollten Grenzgänger abgerechnet werden (außer französische Grenzgänger), muss dieses Kennzeichen gesetzt werden. Weitere Informationen zum Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie in dem Artikel "Doppelbesteuerungsabkommen". 
  • ELSTAM-Import: Wird der ELSTAM-Import durchgeführt, wird beim Eintragen der Steuerklasse der Haken gesetzt.