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Was ist eine GKV-Monatsmeldung?
GKV-Monatsmeldungen sind bei beitragspflichtigen Mehrfachbeschäftigungen abzugeben, sobald die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung durch die Zusammenrechnung der Einkommen überschritten wird.
Seit 2015 ermittelt die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) anhand der abgegebenen Entgeltmeldungen einmal im Jahr, nachträglich, ob die Beitragsbemessungsgrenze-KV überschritten wurde. Ist das der Fall, wird eine elektronische Anforderung an das Entgeltabrechnungsprogramm versendet.
Anschließend werden die GKV-Monatsmeldungen für das vergangene Jahr erstellt. Dabei werden die sozialversicherungspflichtigen Bruttobeträge (SV-Brutto) der abgerechneten Monate jeweils einzeln übermittelt.
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