Durchschnittsberechnung

Was ist zu tun, wenn zvoove (für Personaldienstleister) warnt, dass der Stundenlohn aus dem Durchschnitt unter dem Tariflohn liegt?

Diese Warnung resultiert aus optionalen Programmeinstellungen unter "Datei/Einstellungen/Optionen", die der Bediener SYS vornehmen kann.

Auf dem Register Stundenerfassung 1 finden Sie die entsprechenden Einstellungen.

Wir empfehlen, die beiden umrahmten Optionen zu deaktivieren.

Wie ist es nun zur Ermittlung des Stundenwertes und des Tagessatzes gekommen?

Schauen wir dazu noch einmal auf die Werte in der Stundenerfassung:

In der Stundenerfassung können wir bezogen auf den einzelnen Tag genau die eingeflossenen Stunden- und Eurowerte sowie den Referenzzeitraum und die sich daraus ergebenden Tage anzeigen lassen. Wir klicken dazu in das Menü Informationen und dort auf Schnitt.

Im Bereich LOHNARTEN werden alle im Stunden- und/oder Betragsschnitt berücksichtigten Lohnarten gelistet.

Dem Bereich ARBEITSTAGE ist zu entnehmen, welche Monate mit wie vielen Tagen in die Schnittberechnung einfließen.

In SUMMEN sind die verdichteten Summenwerte sowie die sich daraus ergebenden Schnittwerte zu erkennen.

Evtl. Unstimmigkeiten in Bezug auf die Schnittwerte einer Fehlzeit lassen sich darüber sehr schnell und leicht analysieren.

Im obigen Beispiel sehen wir demnach, dass der Referenzzeitraum für die Lohnfortzahlung am 02.05.2022 die Monate 01, 02 und 03/2022 waren. In diesem Zeitraum sind 64 Tage angefallen, eine Stundensumme von 475,08 und eine schnittrelevante Betragssumme von 6.373,54 €

Als Stundenschnitt ergibt sich also bei 475,08 Stunden / 64 Tage = 7,42 Stunden je Tag. Als Tagessatz ergibt sich bei 6.373,54 € / 64 Tage = 99,59 € je Tag.

Die Erkrankung fiel in den Mai 2022. Wäre es nicht korrekt gewesen, dass die Monate 04, 03 und 02/2022 den Referenzzeitraum bilden?

In den Tarifverträgen ist davon die Rede, dass die 3 letzten abgerechneten Monate den Referenzzeitraum bilden. Die Abrechnung ist fällig zum 15. Bankarbeitstag des Monats. Das heißt, vor dem 15. Bankarbeitstag gilt der unmittelbare Vormonat noch nicht als abgerechnet und zählt daher nicht zum Referenzzeitraum. Ab dem 15. Bankarbeitstag zählt dieser dann dazu.

Zum Vergleich hier nun die Werte für einen Krankheitstag des Herrn Hansen am 30.05.2022.

Durch den veränderten Referenzzeitraum ergibt sich für diesen Tag eine Stundenzahl von 7,30 und ein Tagessatz von 97,44 €.

Woher weiß zvoove (für Personaldienstleister), dass es diese Unterscheidung vor und ab dem 15. Bankarbeitstag überhaupt vornehmen soll?

In Fehlzeiten mit Berechnung von Stunden und/oder Betragsberechnung nach Durchschnitt kann dafür die Option automatische Berücksichtigung der Bankarbeitstage aktiviert werden.

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