Was muss ich einstellen, damit bei einem Mitarbeiter pauschale Steuer (nicht Pauschsteuer Minijob) abgezogen wird?
Um pauschale Steuern abrechnen zu können, müssen Sie eine Lohnart und eine Abzugsart anlegen. Die Lohnart dient zur Berechnung der Steuer und die Abzugsart für den Abzug der Steuer in der Lohnabrechnung.
Zum Anlegen der Lohnart klicken Sie auf „Allgemein → Abrechnung → Lohnarten → Neu“.


Als Nächstes legen Sie über „Allgemein → Abrechnung → Abzugsarten → Neu“ die Abzugsart an.


Hinterlegen Sie nun die Nummer sowie die Bezeichnung und speichern Sie Ihre Eingaben.
Verknüpfung der Lohn- und Abzugsart
Sind die Lohn- und Abzugsarten angelegt, müssen diese über „Allgemein → Abrechnung → Pauschalsteuer (Lohn-/Abzugsarten)“ verknüpft werden.
Klicken Sie dazu auf den Button „Neu“ und wählen Sie als Erstes die angelegte Lohnart und als Zweites die Abzugsart aus.
Wenn die Lohnart nun im Personalstamm oder in der Stundenerfassung erfasst wird, wird die Abzugsart automatisch in der Abrechnung hinzugefügt.
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