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Was muss ich machen, um eine 100% Erstattung vom KUG zu erhalten?

100 % Erstattung des Kurzarbeitergeldes (KUG) einrichten

Im Rahmen der Corona-Krise hatte die Bundesregierung eine sofortige 100-prozentige Erstattung des Kurzarbeitergeldes (KUG) zugesichert. Damit diese Erstattung korrekt berechnet wurde, müssten Sie eine Einstellung im Firmenstamm vornehmen.

Voraussetzung

Für Ihre Firma muss bereits eine Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld eingetragen sein (Feld Beginn Bezugsdauer).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Navigieren Sie zu:
    Datei → Stammdaten → Firmenstruktur → Firma/Mandant → Zusätze

  2. Wechseln Sie zum Register DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung – regelt die elektronische Datenübermittlung an Sozialversicherungsträger).

  3. Suchen Sie das Feld Beginn 100 % Erstattung.

  4. Tragen Sie dort dasselbe Datum ein, das bereits im Feld Beginn Bezugsdauer hinterlegt ist.

  5. Speichern Sie Ihre Änderungen.

Wichtiger Hinweis

Das Datum im Feld Beginn 100 % Erstattung muss exakt mit dem Datum im Feld Beginn Bezugsdauer übereinstimmen. Nur so wird die vollständige Erstattung korrekt berechnet und an die zuständige Stelle übermittelt.

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