Kurzarbeitergeld

Was muss ich machen, um eine 100% Erstattung vom KUG zu erhalten?

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise hat die Bundesregierung eine sofortige 100% Erstattung zugesichert. Dazu müssen Sie im Firmenstamm unter Zusätze im Register DEÜV bei Beginn 100% Erstattung dasselbe Datum eintragen wie unter Beginn von der Bezugsdauer.