Kurzarbeitergeld

Was muss ich machen, um eine 100% Erstattung vom KUG zu erhalten?

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise hat die Bundesregierung eine sofortige 100% Erstattung zugesichert. Dazu müssen Sie im Firmenstamm unter "Datei → Stammdaten → Firmenstruktur →  Firma/Mandant → Zusätze" im Register "DEÜV" bei "Beginn 100% Erstattung" dasselbe Datum eintragen wie unter Beginn von der Bezugsdauer.