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Was muss ich über DaBPV wissen?

Wie werden mir Änderungen zu DaBPV gemeldet?

DaBPV steht für Digitale Abfrage der Beitragspflichtigen Versicherungsdaten und ist ein Verfahren, über das Arbeitgeber die Elterneigenschaft und Kinderdaten ihrer Mitarbeitenden elektronisch abfragen können.

Automatische Meldung von Änderungen

Wenn Sie einen Mitarbeiter zu Beginn der Beschäftigung bei DaBPV anmelden, werden Ihnen Änderungen automatisch über den SV-Datenaustausch (Sozialversicherungs-Datenaustausch) in den Personalstamm eingetragen. Sie müssen also nicht selbst aktiv nach Änderungen suchen.

Was passiert bei rückwirkenden Änderungen?

Wenn eine Änderung rückwirkend in einen bereits abgerechneten Monat fällt, werden automatisch Rückrechnungen erzeugt. Die betroffenen Abrechnungen werden somit korrigiert, ohne dass Sie manuell eingreifen müssen.

Welche Kinder werden zurückgemeldet?

Es werden ausschließlich leibliche oder adoptierte Kinder zurückgemeldet. Die Rückmeldung erfolgt durch die Bundeszentrale für Steuern (BZSt).

Wie kann es zu fehlerhaften Rückmeldungen kommen?

Nur Kinder, die bei ihrer Geburt eine Steuer-ID erhalten haben, können über die Bundeszentrale für Steuern zurückgemeldet werden. Fehlt die Steuer-ID, ist eine automatische Rückmeldung nicht möglich, was zu unvollständigen Daten führen kann.

Warum muss ich die Kinder über DaBPV abfragen?

Arbeitgeber und andere beitragsabführende Stellen sind verpflichtet, diesen Abruf durchzuführen, um folgende Informationen zu ermitteln:

  • Elterneigenschaft des Mitarbeiters – diese beeinflusst den Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
  • Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder (unter 25 Jahren) – diese wirkt sich auf die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags aus.

Wie werden Mitarbeiter unter 23 Jahren berücksichtigt?

Für Mitarbeiter unter 23 Jahren gilt ein geringerer Pflegeversicherungsbeitrag, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind. Das Programm erkennt dies automatisch anhand des Geburtsdatums – eine gesonderte Abfrage über DaBPV ist hierfür nicht erforderlich.

Übersicht: Wichtige Fakten zu DaBPV

Thema
Details
Meldung von Änderungen
Automatisch über den SV-Datenaustausch
Rückwirkende Änderungen
Automatische Rückrechnungen werden erzeugt
Gemeldete Kinder
Nur leibliche und adoptierte Kinder
Zuständige Stelle
Bundeszentrale für Steuern (BZSt)
Voraussetzung für Rückmeldung
Kind muss eine Steuer-ID besitzen
Mitarbeiter unter 23 Jahren
Geringerer Beitrag wird automatisch über das Geburtsdatum erkannt