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Was passiert mit der Unternehmensnummer bei Umfirmierung, Geschäftsaufgabe oder -wiederaufnahme?

Was passiert mit der Unternehmensnummer bei Umfirmierung, Geschäftsaufgabe oder Geschäftswiederaufnahme?

Bei einer Umfirmierung (Änderung des Firmennamens), einer Geschäftsaufgabe oder einer späteren Geschäftswiederaufnahme bleibt die Unternehmensnummer unverändert gültig. Es ist daher nicht erforderlich, ein Folgekonto zu erstellen.

Besonderheit bei Geschäftsaufgabe und Geschäftswiederaufnahme

Wenn ein Unternehmen den Geschäftsbetrieb aufgibt und später wieder aufnimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das bisherige Konto muss ein Gültig-Bis-Datum besitzen, das den Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe kennzeichnet.
  2. Das Von-Datum des neuen Kontos muss auf den ersten Tag der Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebes gesetzt werden.

Übersicht der Szenarien

Szenario
Unternehmensnummer
Folgekonto erforderlich?
Besondere Maßnahme
Umfirmierung
Bleibt unverändert
Nein
Keine
Geschäftsaufgabe
Bleibt unverändert
Nein
Gültig-Bis-Datum im alten Konto setzen
Geschäftswiederaufnahme
Bleibt unverändert
Nein
Von-Datum des neuen Kontos auf den ersten Tag des regulären Geschäftsbetriebes setzen

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