Unternehmensnummer

Was passiert mit der Unternehmensnummer bei Umfirmierung, Geschäftsaufgabe oder -wiederaufnahme?

Die Unternehmensnummer bleibt unverändert gültig. Somit fällt die Notwendigkeit ein Folgekonto zu erstellen weg.

Voraussetzung bei Geschäftsaufgabe und -wiederaufnahme: Das alte Konto hat ein „Gültig-Bis-Datum“. Davon „von“-Datum des neuen Kontos muss der erste Tag der Aufnahme des regulären Geschäftsbetriebes sein.

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