Welche Auswertungen gibt es zur Schätzung?
Auswertungen zur Beitragsschätzung
Für die Beitragsschätzung – also die vorausschauende Berechnung der voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) – stehen Ihnen zwei Auswertungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Statistik Schätzung – Gesamtübersicht aller Schätzungen
Info pro Mitarbeiter – Detailauswertung nach Krankenkasse
1. Statistik Schätzung – Gesamtübersicht
Die Gesamtübersicht zeigt Ihnen eine Zusammenfassung aller durchgeführten Beitragsschätzungen auf einen Blick.
So rufen Sie die Auswertung auf
Navigieren Sie zu Lohn → Schätzung → Statistik Schätzung.
Erläuterung der Spalten
Die Auswertung besteht aus fünf Spalten, die aufeinander aufbauen:
1 Beitrag Schätzung: Die Werte werden aus dem Vormonat übernommen. Als Basis dient Spalte 4 („Beitrag nach Abrechnung") des Vormonats. Die Summen können 1:1 übernommen werden, sofern kein Mitarbeiter die Krankenkasse wechselt oder das Unternehmen verlässt.
2 Differenz Vormonat: Die Differenz wird aus dem Vormonat übernommen. Diese Spalte entspricht immer der Spalte 5 („Differenz zur Abrechnung") des Vormonats.
3 Summe Schätzung: Errechnet sich aus Spalte 1 + Spalte 2. Diese Werte stehen auf dem Beitragsnachweis und werden an die Krankenkasse gemeldet.
4 Beitrag nach Abrechnung: Zeigt die tatsächlichen SV-Beiträge, die aufgrund der Lohnabrechnung des aktuellen Monats angefallen sind. Die Werte werden im Monatswechsel durch Erstellung der Krankenkassenliste in die Schätzung geschrieben. Wichtig: Erst nach dem Abschließen des Monats kann die Schätzung durchgeführt werden.
5 Differenz zur Abrechnung: Errechnet sich aus Spalte 4 − Spalte 1. Hier werden „Guthaben" oder „Schulden" gegenüber den Krankenkassen ermittelt. Die Summen werden automatisch in die kommende Schätzung (Spalte 2) übernommen. Diese Summe ist fix und kann nicht verändert werden.
Wie entstehen „Schulden" gegenüber einer Krankenkasse?
Spalte 1 wird durch die Werte des Vormonats gefüllt. Fallen im aktuellen Monat mehr SV-Beiträge an als geschätzt wurden, ergibt sich eine Nachzahlung an die Krankenkasse. Da Beitragsnachweise nur einmal im Monat an die Krankenkasse versendet werden, können diese Nachzahlungen erst mit dem nächsten Monat geleistet werden. Die Differenz (Schulden) wird daher automatisch in den Folgemonat übertragen (Spalte 2).
Wie entsteht ein „Guthaben"?
Ein Guthaben entsteht, wenn mehr SV-Beiträge geschätzt wurden, als tatsächlich in der Abrechnung angefallen sind. Das Guthaben wird mit einem Minus-Zeichen in Spalte 5 dargestellt. Auch dieses Guthaben wird in den nächsten Monat übertragen. Da Spalte 1 und Spalte 2 addiert werden, ergibt sich in Spalte 3 ein reduzierter Betrag – die Beiträge an die Krankenkasse verringern sich entsprechend um den Differenzbetrag.
2. Info pro Mitarbeiter – Auswertung nach Krankenkasse
Diese Auswertung schlüsselt die geschätzten Beiträge pro Mitarbeiter auf und gruppiert sie nach der jeweiligen Krankenkasse. So können Sie detailliert nachvollziehen, welche Beiträge für welchen Mitarbeiter bei welcher Krankenkasse anfallen.
So rufen Sie die Auswertung auf
Navigieren Sie zu Lohn → Schätzung → Info pro Mitarbeiter → Krankenkasse.
Zusammenfassung
Statistik Schätzung: Gesamtübersicht aller Schätzungen
Info pro Mitarbeiter: Mitarbeiterbezogene Auswertung, gruppiert nach Krankenkasse