Welche Einstellung in der Lohnart muss vorgenommen werden, damit eine Abfindung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird?
Abfindung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen
Damit eine Abfindung korrekt in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird, muss in der zugehörigen Lohnart eine bestimmte Steuer-Einstellung vorgenommen werden. Konkret muss der sogenannte Code für Steuer auf „Einmalbezug (Günstigerprüfung)" gesetzt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Öffnen Sie die Lohnart, die für die Abfindung verwendet wird.
- Wechseln Sie auf Seite 1 der Lohnart-Einstellungen.
- Suchen Sie das Feld „Code für Steuer".
- Wählen Sie dort die Option „Einmalbezug (Günstigerprüfung)" aus.
- Speichern Sie die Änderung.
Wichtiger Hinweis
Die sogenannte Günstigerprüfung (ein Verfahren, bei dem geprüft wird, welche Berechnungsmethode für den Arbeitnehmer steuerlich vorteilhafter ist) wird von Payroll selbst nicht mehr automatisch durchgeführt. Die Einstellung muss dennoch in der Lohnart hinterlegt werden, da sie dafür sorgt, dass die Abfindung korrekt in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird.
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