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Welche Kinder werden für den Abschlag zum Pflegeversicherungsanteil ab dem 01.07.2023 berücksichtigt?
- Alle Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- unabhängig vom Berufsstand
- unabhängig vom Wohnort.
- Es muss der Nachweis der Elterneigenschaft gegeben sein
- Übergangsregelung (Eigenauskunft), nach aktuellem Stand bis 07/2025 möglich
- Überprüfung aller Kinder spätestens ab 07/2025 durch die DRV (auch rückwirkend).
- Pflege- u. Stiefkinder werden ebenfalls berücksichtigt, wenn die entsprechenden Dokumente bzw. Urkunden eingereicht werden.
- Fristen für die Nachweise:
- Kind ist vor dem 01.07.2023 geboren => Kind wird ab 01.07. berücksichtigt
- Geburt nach dem 01.07.2023 => Kind wird ab dem Monat der Geburt berücksichtigt.
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