Abrechnung/Rückrechnung

Welche Möglichkeiten habe ich kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter (Personengruppe 110) steuerlich betrachtet abzurechnen?

  • Variante 1: Mitarbeiter mit der Steuer ID bei ELStAM anmelden und somit normal über die Steuerklasse abrechnen.
  • Variante 2: In der Steuerkarte die Steuerklasse 0 (wie bei Minijobbern) eintragen und zusätzlich eigene Lohnarten anlegen und diese Lohnarten bei dem Code für Steuer auf den entsprechenden Pauschalsteuercode schlüsseln.

Halten Sie dazu bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater und mit den Kollegen vom vorgelagerten Programm (PDL/GDL), damit die korrekten Lohnarten ausgewiesen werden, in Bezug auf den Tarifvertrag. Zusätzlich müssen Sie in der Payroll unter Allgemein > Abrechnung > Pauschalsteuer (Lohn-/Abzugsarten) die entsprechenden Lohnarten mit einem Abzug verknüpfen, damit die Pauschalsteuer auch bei den Mitarbeitern abgezogen wird.

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