Welche Möglichkeiten habe ich kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter (Personengruppe 110) steuerlich betrachtet abzurechnen?
Kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) steuerlich abrechnen
Für kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter (Personengruppe 110) stehen Ihnen in zvoove Payroll zwei Varianten zur steuerlichen Abrechnung zur Verfügung:
- Variante 1: Reguläre Abrechnung über ELStAM (individuelle Steuerklasse)
- Variante 2: Pauschalversteuerung (pauschaler Steuersatz ohne individuelle Steuerklasse)
Welche Variante für Ihren konkreten Fall die richtige ist, sollten Sie vorab mit Ihrem Steuerberater klären.
Variante 1: Reguläre Abrechnung über ELStAM
Bei dieser Variante wird der Mitarbeiter mit seiner Steuer-ID beim Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) angemeldet. ELStAM ist das elektronische Verfahren, über das die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber die Steuerklasse und weitere steuerliche Merkmale des Mitarbeiters bereitstellt.
Die Abrechnung erfolgt dann regulär auf Basis der zugewiesenen Steuerklasse – wie bei anderen Beschäftigten auch.
Variante 2: Pauschalversteuerung
Bei der Pauschalversteuerung wird die Vergütung nicht über eine individuelle Steuerklasse, sondern mit einem pauschalen Steuersatz versteuert. Eine Anmeldung beim ELStAM-Verfahren ist hierbei nicht erforderlich.
Gehen Sie wie folgt vor:
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Steuerklasse 0 eintragen:
Tragen Sie in der Steuerkarte des Mitarbeiters die Steuerklasse 0 ein (wie bei geringfügig Beschäftigten/Minijobbern). -
Eigene Lohnarten anlegen:
Legen Sie eigene Lohnarten an und hinterlegen Sie bei diesen Lohnarten im Feld Code für Steuer den entsprechenden Pauschalsteuercode. Dieser Code steuert, dass die Vergütung pauschal versteuert wird. -
Optional – Pauschalsteuer an den Arbeitnehmer abwälzen:
Standardmäßig trägt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer. Möchten Sie die Pauschalsteuer stattdessen an den Arbeitnehmer weitergeben, verknüpfen Sie die Lohnarten mit einem Abzug für die Pauschalsteuer. Navigieren Sie dazu in zvoove Payroll zu:Allgemein → Abrechnung → Pauschalsteuer (Lohn-/Abzugsarten)
Ordnen Sie dort den entsprechenden Lohnarten einen Abzug zu, damit die Pauschalsteuer bei den Mitarbeitern korrekt einbehalten wird.
Wichtige Hinweise
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Steuerberater kontaktieren: Klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater, welche Variante für Ihren konkreten Fall die richtige ist und welche steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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Abstimmung mit dem vorgelagerten Programm: Wenn Sie ein vorgelagertes Programm nutzen (z. B. PDL für Personaldienstleistung oder GDL für Gebäudedienstleistung), sprechen Sie zusätzlich mit den zuständigen Kollegen. So stellen Sie sicher, dass die korrekten Lohnarten in Bezug auf den geltenden Tarifvertrag ausgewiesen werden.
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