Welche Rückmeldecodes der eAU sind möglich und was bedeuten Sie?
Rückmeldecodes der eAU – Übersicht und Bedeutung
Wenn Sie als Arbeitgeber eine eAU-Abfrage (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der Krankenkasse stellen, erhalten Sie einen Rückmeldecode. Dieser Code gibt Auskunft darüber, ob und welche Daten zur Arbeitsunfähigkeit Ihres Beschäftigten vorliegen.
Die folgende Tabelle zeigt alle möglichen Rückmeldecodes im Überblick:
Code
Bezeichnung
Bedeutung
Empfohlene Maßnahme
1
Unzuständige Krankenkasse / unbekannte Person
Die angefragte Person ist der Krankenkasse für den angefragten Zeitraum nicht bekannt, oder es liegt bereits ein Kassenwechsel vor.
Prüfen Sie, ob die korrekte Krankenkasse und die richtigen Versichertendaten hinterlegt sind. Fragen Sie gegebenenfalls beim Beschäftigten nach einem möglichen Kassenwechsel.
2
AU (Arbeitsunfähigkeit)
Die AU-Daten liegen vor und stimmen mit der Anfrage weitestgehend überein. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten werden übermittelt.
Keine weitere Aktion erforderlich. Die Daten können in die Entgeltabrechnung übernommen werden.
3
Krankenhaus
Es liegt ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt, eine Übergangspflege oder eine stationsäquivalente Behandlung (psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld) vor. Das (voraussichtliche) Entlassungsdatum wird mitgeteilt.
Beachten Sie das übermittelte Entlassungsdatum für die weitere Planung der Entgeltfortzahlung.
4
Nachweis liegt nicht vor
Die AU-Bescheinigung wurde von der Arztpraxis noch nicht an die Krankenkasse übermittelt. Dies tritt häufig auf, wenn die Abfrage zu früh erfolgt.
Stellen Sie die Abfrage zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Beachten Sie dabei die 14-tägige Frist, innerhalb derer die Daten in der Regel bei der Kasse eintreffen.
5
Reha / Vorsorge
Der Beschäftigte befindet sich in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung.
Klären Sie gegebenenfalls mit dem Beschäftigten die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts.
6
Teilstationäre Krankenhausbehandlung
Der Beschäftigte befindet sich in einer teilstationären Behandlung, z. B. in einer Tagesklinik.
Die genauen Behandlungstage werden nicht übermittelt. Erfragen Sie die konkreten Behandlungsdaten direkt beim Beschäftigten.
7
In Prüfung
Die übermittelten Daten werden von der Krankenkasse noch geprüft.
Warten Sie die Prüfung ab und stellen Sie die Abfrage zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
8
Anderer Nachweis liegt vor
Ein sonstiger Nachweis zur Arbeitsunfähigkeit liegt vor, z. B. ein Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung).
Keine weitere Aktion erforderlich. Die vorliegenden Daten werden übermittelt.
9
Weiterleitungsverfahren
Nach einem Kassenwechsel leitet die bisherige Krankenkasse die Daten an die neue Krankenkasse weiter.
Es kann zu Verzögerungen kommen. Stellen Sie die Abfrage gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut an die neue Krankenkasse.
Häufige Hinweise
Code 4 ist der häufigste Fehlerfall: Wenn Sie den Rückmeldecode „4" erhalten, wurde die Abfrage meist zu früh gestellt. Arztpraxen haben in der Regel bis zum Ende des Arbeitstages Zeit, die AU-Daten an die Krankenkasse zu übermitteln.
Erneute Abfrage: Bei den Codes 4, 7 und 9 sollten Sie die Abfrage nach einigen Tagen wiederholen.
Kassenwechsel (Codes 1 und 9): Prüfen Sie bei diesen Rückmeldungen, ob in Payroll die aktuelle Krankenkasse des Beschäftigten hinterlegt ist.