Welches Datum muss bei der Pfändungsanlage eingetragen werden?
Welches Datum muss bei der Pfändungsanlage eingetragen werden?
Bei der Anlage einer Pfändung müssen zwei unterschiedliche Datumsangaben beachtet werden:
Feld
Bedeutung
Hinweis
Pfändungsdatum
Bestimmt, ab welcher Abrechnung die Pfändung erstmals berechnet wird.
Tragen Sie hier ein Datum ein, das
innerhalb des Abrechnungszeitraums liegt, in dem die Pfändung zum ersten Mal berücksichtigt werden soll.
Zustelldatum
Das Datum, an dem Ihnen die Pfändung offiziell zugestellt wurde.
Dieses Datum wird im Bereich
Pfändungsdetails eingetragen.
Beispiel
Wenn die Pfändung ab der Abrechnung für den Monat Juni berücksichtigt werden soll, tragen Sie im Feld Pfändungsdatum ein Datum ein, das im Juni liegt (z. B. den 01.06. oder das tatsächliche Eingangsdatum innerhalb des Juni).
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