Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
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Wenn bei ausländischen Mitarbeitern die Kinder noch im Ausland leben, wie trage ich sie ein? Wenn keine Geburtsurkunde vorgelegt wird, was soll ich tun?

Die Kinder werden unabhängig vom Wohnort berücksichtigt. In der Übergangsphase gilt aktuell die „Selbstauskunft“. Die deutsche Rentenversicherung wird voraussichtlich anhand der Nachweise, nicht der Selbstauskunft, ab 2025 rückwirkend prüfen.