Wenn der GVP-Tarif zu einem späteren Zeitpunkt z.B. im März importiert wird, sollte er trotzdem zum 01.01.2026 aktiviert werden oder werden dann Rückrechnungen erstellt?
GVP-Tarif nachträglich importieren – Startdatum und Rückrechnungen
Wenn Sie den GVP-Tarif (Tarifvertrag des Gesamtverbands der Personaldienstleister) erst zu einem späteren Zeitpunkt importieren – beispielsweise im März statt zum Jahresbeginn – stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Welche Variante die richtige ist, hängt davon ab, ob Sie von den offiziellen Übergangsfristen des GVP Gebrauch machen möchten oder nicht.
Variante 1: Rückwirkende Anwendung zum 01.01.2026
Wählen Sie diese Variante, wenn die Tarifänderungen rückwirkend ab dem 01.01.2026 gelten sollen. In diesem Fall werden Rückrechnungen für die bereits abgeschlossenen Vormonate erstellt.
- Führen Sie den Tarifimport gemäß Handout durch und setzen Sie dabei das Startdatum auf den 01.01.2026.
- Öffnen Sie nach Abschluss des Imports die bereits abgeschlossenen Monate in der Stundenerfassung wieder. Navigieren Sie dazu in zvoove PDL über Erfassung → Stundenerfassung.
- Berechnen Sie die Lohndaten neu, indem Sie die monatliche Ausweisung erzeugen. Der GVP-Tarif wird nun als Berechnungsgrundlage für die betroffenen Monate herangezogen.
Hinweis: Bei dieser Variante sind Rückrechnungen für die Vormonate erforderlich. Die Differenzbeträge werden automatisch ermittelt und verrechnet.
Variante 2: Anwendung ab dem Importmonat (ohne Rückrechnung)
Wählen Sie diese Variante, wenn Sie die Übergangsfristen des GVP nutzen und die Vormonate nicht rückwirkend anpassen möchten. Der neue Tarif gilt dann erst ab dem gewählten Startmonat.
- Führen Sie den Tarifimport gemäß Handout durch und setzen Sie dabei das Startdatum auf den 01.03.2026 (bzw. den gewünschten Startmonat).
- Schließen Sie den Vorgang gemäß Handout ab.
Hinweis: Bei dieser Variante sind keine Rückrechnungen notwendig. Für die Vormonate gelten weiterhin die bisherigen Tarifwerte.
Übersicht der beiden Varianten
Wichtig: Beachten Sie die offiziellen Angaben zu den Übergangsfristen des GVP. Bei Rückfragen zu den Übergangsfristen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner beim GVP.