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Wenn der GVP-Tarif zu einem späteren Zeitpunkt z.B. im März importiert wird, sollte er trotzdem zum 01.01.2026 aktiviert werden oder werden dann Rückrechnungen erstellt?

Das ist davon abhängig, ob Sie von den offiziellen Übergangsfristen des GVP Gebrauch machen möchten oder nicht.

Möchten Sie den GVP-Tarif im März importieren, die Änderungen sollen aber rückwirkend zum 01.01.2026 greifen, müssen Sie beim Tarifimport das Startdatum auf den 01.01.2026 setzen. Wenn der Tarifimport gem. Handout abgeschlossen ist, können Sie anschließend die Monate in der Stundenerfassung wieder öffnen und die Lohndaten neu berechnen. Hier wird nun der GVP-Tarif als Berechnungsgrundlage genommen.

Möchten Sie den GVP-Tarif im März importieren und die Vormonate nicht rückwirkend anpassen, wählen Sie im Import das Startdatum 01.03.2026 und führen den Vorgang gem. Handout durch. Hier müssen Sie keine Rückrechnungen durchführen.

Bitte beachten Sie die Angaben zu den Übergangsfristen des GVP und wenden Sie sich bei Rückfragen dazu direkt an Ihren Ansprechpartner des GVP.