Wenn der Import des neuen GVP-Tarif erst nach dem ersten Quartal 2026 durchgeführt wird, warum muss die Tariflohnerhöhung dennoch zum 01.01.2026 erfolgen?
Die Tariflohnerhöhung fällt nicht unter die im GVP-Tarif angegebenen Übergangsfristen und muss zum 01.01.2026 durchgeführt werden. Bei weiteren fachlichen Fragen zum GVP-Tarif, wenden Sie sich bitte direkt an den Tarifverband.