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Wenn der Import des neuen GVP-Tarif erst nach dem ersten Quartal 2026 durchgeführt wird, warum muss die Tariflohnerhöhung dennoch zum 01.01.2026 erfolgen?

Warum muss die Tariflohnerhöhung zum 01.01.2026 erfolgen, auch wenn der neue GVP-Tarif erst später importiert wird?

Auch wenn der technische Import des neuen GVP-Tarifvertrags (GVP = Gesamtverband der Personaldienstleister) in Ihre Software erst nach dem ersten Quartal 2026 durchgeführt wird, muss die Tariflohnerhöhung zwingend zum 01.01.2026 umgesetzt werden.

Hintergrund

Der 01.01.2026 ist der rechtlich verbindliche Stichtag aus dem Tarifabschluss des GVP-Tarifwerks. Die Tariflohnerhöhung gilt ab diesem Datum – unabhängig davon, wann Sie den technischen Import in Ihrer Software durchführen.

Wichtig: Die Erhöhung ist nicht von den im GVP-Tarifvertrag vorgesehenen Übergangsfristen betroffen. Es gibt hier keine Übergangsfrist, die den Stichtag verschieben würde.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Wenn der Tarifimport erst nach dem 01.01.2026 erfolgt, sind die neuen Tariflöhne dennoch rückwirkend ab dem 01.01.2026 rechtskräftig. In der Praxis bedeutet das für Sie:

  1. Tarifimport durchführen – Sobald der neue GVP-Tarif in der Software verfügbar ist, importieren Sie ihn.
  2. Rückrechnungen erstellen – Für alle bereits abgerechneten Monate seit dem 01.01.2026 müssen Sie rückwirkende Korrekturabrechnungen (sogenannte Rückrechnungen) durchführen.
  3. Differenzbeträge auszahlen – Die sich aus der Rückrechnung ergebenden Differenzbeträge zwischen altem und neuem Tariflohn müssen an Ihre Mitarbeitenden ausgezahlt werden.

Weiterführende Informationen

Thema
Link
GVP: Höhere Tarifentgelte ab 01.01.2026
Übersicht Tarif Zeitarbeit
Anleitung: Tarifänderung 01/2026 & Anpassung Sonderzahlungen in zvoove

Hinweis

Bei weiteren fachlichen Fragen zum GVP-Tarifvertrag wenden Sie sich bitte direkt an den Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).