Werden die privaten KV/PV Beiträge auch über Monatslisten in ELSTAM zurückgemeldet oder wird dies nur mit Anmeldungen passieren?
Rückmeldung privater KV/PV-Beiträge über ELSTAM
Was bedeuten die Abkürzungen?
- KV – Krankenversicherung
- PV – Pflegeversicherung
- ELSTAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (das elektronische Verfahren, über das steuerlich relevante Daten zwischen Finanzamt und Arbeitgeber ausgetauscht werden)
Werden private KV/PV-Beiträge nur bei Anmeldungen oder auch über Monatslisten zurückgemeldet?
Private KV/PV-Beiträge werden nicht ausschließlich bei Anmeldungen zurückgemeldet. Die Rückmeldung kann auch über die monatlichen ELSTAM-Monatslisten erfolgen.
Dies ist beispielsweise in folgenden Fällen relevant:
- Die Beitragshöhe des Mitarbeiters zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung ändert sich im laufenden Beschäftigungsverhältnis.
- Andere steuerlich relevante Merkmale im Zusammenhang mit den privaten Versicherungsbeiträgen werden aktualisiert.
Zusammenfassung: Sowohl bei der erstmaligen Anmeldung als auch bei späteren Änderungen (über die monatliche ELSTAM-Abfrage) werden die privaten KV/PV-Beiträge zurückgemeldet. Sie müssen also keine gesonderten Schritte unternehmen – die Aktualisierung erfolgt automatisch im Rahmen des regulären ELSTAM-Verfahrens.