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Werden die privaten KV/PV Beiträge auch über Monatslisten in ELSTAM zurückgemeldet oder wird dies nur mit Anmeldungen passieren?

Rückmeldung privater KV/PV-Beiträge über ELSTAM

Was bedeuten die Abkürzungen?

  • KV – Krankenversicherung
  • PV – Pflegeversicherung
  • ELSTAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (das elektronische Verfahren, über das steuerlich relevante Daten zwischen Finanzamt und Arbeitgeber ausgetauscht werden)

Werden private KV/PV-Beiträge nur bei Anmeldungen oder auch über Monatslisten zurückgemeldet?

Private KV/PV-Beiträge werden nicht ausschließlich bei Anmeldungen zurückgemeldet. Die Rückmeldung kann auch über die monatlichen ELSTAM-Monatslisten erfolgen.

Dies ist beispielsweise in folgenden Fällen relevant:

  • Die Beitragshöhe des Mitarbeiters zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung ändert sich im laufenden Beschäftigungsverhältnis.
  • Andere steuerlich relevante Merkmale im Zusammenhang mit den privaten Versicherungsbeiträgen werden aktualisiert.

Zusammenfassung: Sowohl bei der erstmaligen Anmeldung als auch bei späteren Änderungen (über die monatliche ELSTAM-Abfrage) werden die privaten KV/PV-Beiträge zurückgemeldet. Sie müssen also keine gesonderten Schritte unternehmen – die Aktualisierung erfolgt automatisch im Rahmen des regulären ELSTAM-Verfahrens.