Werden Mitarbeiter, die innerhalb der ersten 4 Wochen krank sind, auch über die eAU abgefragt?
eAU-Abfrage für Mitarbeiter in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung
Die eAU-Abfrage (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – das digitale Verfahren, mit dem Arbeitgeber Krankmeldungen direkt bei der Krankenkasse abrufen) kann für alle Mitarbeiter durchgeführt werden, die sich im Krankenstand befinden.
Das gilt unabhängig davon, ob die Fehlzeit von Ihnen als Arbeitgeber vergütet wird oder nicht. Auch wenn ein Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Wochen seiner Beschäftigung erkrankt und in diesem Zeitraum noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, können Sie die eAU-Abfrage wie gewohnt starten.
Voraussetzung für die Abfrage
Die eAU-Abfrage ist erst möglich, nachdem der Mitarbeiter bei seiner Krankenkasse angemeldet wurde. Stellen Sie daher sicher, dass die Anmeldung zur Sozialversicherung bereits erfolgt ist, bevor Sie eine eAU-Abfrage durchführen.