Wie erfahre ich, ob ein Mitarbeiter weitere Kinder bekommen hat?
Wie erfahre ich, ob ein Mitarbeiter weitere Kinder bekommen hat?
Wenn ein Mitarbeiter ein weiteres Kind bekommt, ändert sich unter anderem der Kinderanzahl bei DaBPV. Diese Änderung wird Ihnen automatisch mitgeteilt – vorausgesetzt, Sie haben das entsprechende Abonnement eingerichtet.
Automatische Benachrichtigung durch das Bundeszentralamt für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – die zentrale Behörde für steuerliche Daten in Deutschland – informiert Arbeitgeber automatisch über Änderungen an den Kinderdaten ihrer Mitarbeiter.
Die Benachrichtigung erfolgt über das sogenannte DaBPV-Abo (Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung). Dabei handelt es sich um ein elektronisches Abonnement, über das Sie als Arbeitgeber die Angaben zu Elterneigenschaft und Kindern Ihrer Mitarbeiter automatisch erhalten und bei Änderungen aktualisiert werden.
Sie müssen also selbst nichts weiter veranlassen – die Information kommt automatisch zu Ihnen.
Voraussetzungen und wichtige Hinweise
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Voraussetzung
Das DaBPV-Abo muss für den betreffenden Mitarbeiter aktiv angemeldet sein. Nur dann erhalten Sie automatische Änderungsmitteilungen vom BZSt.
Kein manueller Abruf möglich
Ein zusätzlicher oder erneuter Abruf der Kinderfreibeträge ist nicht vorgesehen. Die Aktualisierung erfolgt ausschließlich automatisch durch das BZSt.
Änderungen regelmäßig prüfen
Überprüfen und verarbeiten Sie eingehende DaBPV-Änderungsmitteilungen regelmäßig in Ihrer Lohnabrechnungssoftware, damit die neuen Kinderanzahl korrekt berücksichtigt werden.
Zusammenfassung: So funktioniert der Ablauf
Sie melden das DaBPV-Abo für den Mitarbeiter in Ihrer Lohnabrechnungssoftware an.
Bei der Geburt eines weiteren Kindes aktualisiert das BZSt die Kinderdaten des Mitarbeiters.
Die Änderung wird automatisch an Ihre Lohnabrechnungssoftware übermittelt.
Sie prüfen die eingegangene Änderungsmitteilung und verarbeiten sie in der nächsten Lohnabrechnung.