Wie erzeuge ich eine manuelle 57er Meldung (gesonderte Meldung)?
Wie erzeuge ich eine manuelle 57er Meldung (gesonderte Meldung)?
Eine 57er Meldung (Meldegrund 57) ist eine gesonderte Meldung zur Sozialversicherung, die beispielsweise auf Anforderung eines Familiengerichts erstellt wird. Diese Anleitung beschreibt, wie Sie eine solche Meldung manuell erzeugen.
Voraussetzung prüfen
Prüfen Sie zunächst, für welchen Zeitraum die 57er Meldung abgegeben werden soll. Liegt der Zeitraum in der Vergangenheit, ist eine Rückrechnung erforderlich. Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:
Schritt 1: Rückrechnung erstellen
- Navigieren Sie zu Lohn → Rückrechnung → Vortrag (Manuell).
- Erstellen Sie eine Rückrechnung auf den Monat, mit dem die 57er Meldung enden soll.
Hinweis: Sie benötigen nur diese eine Rückrechnung – weitere Rückrechnungen sind nicht erforderlich.
Schritt 2: Haken für 57er Meldung setzen
- Öffnen Sie die soeben erstellte Rückrechnung nach dem Vortrag.
- Klicken Sie in der Rückrechnung auf den Button Personalstamm.
- Wählen Sie im sich öffnenden Fenster den Bereich Sozialversicherung.
- Setzen Sie den Haken bei 57er Meldung (Fam-Gericht).
Schritt 3: Rückrechnung drucken und Meldung versenden
- Drucken Sie die Rückrechnung. Falls bereits eine aktuelle Abrechnung für den Mitarbeiter erstellt wurde, drucken Sie diese ebenfalls erneut.
- Nach dem Druck wird die 57er Meldung automatisch zum Versand bereitgestellt. Sie finden diese unter:
Export / Versand → Krankenkassen → Ausgang → SV-Meldungen - Versenden Sie die Meldung von dort aus wie gewohnt.
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