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Wie fülle ich den IFSG-Rechner für Quarantäne/Entschädigungszahlungen korrekt aus?
Der IFSG-Rechner befindet sich in den vorgetragenen Ab- oder Rückrechnungen und unter „IFSG-Berechnung“.
Ungekürztes Gesamtbrutto (ohne Fehlzeit nach dem EFZG): Hier tragen Sie das Gesamtbrutto ein, welches der Mitarbeiter ohne die Fehlzeit Quarantäne erhalten hätte. Dazu rechnen Sie beispielsweise das fiktive Arbeitsentgelt mit den restlichen Gesamtbrutto relevanten Lohnarten zusammen.
Gekürztes Gesamtbrutto (mit Fehlzeit nach dem EFZG): Tragen Sie das in dem Monat tatsächlich vorhandene Gesamtbrutto ohne Berücksichtigung des fiktiven Arbeitsentgeltes ein.
Beispiel: Die Mitarbeiterin erhält normalerweise ein Gehalt von 3.000 Euro. Dieser Betrag wird in das erste Feld übernommen. Sie befindet sich exakt einen halben Monat in Quarantäne, sodass sie ein Gehalt von 1.500 Euro erhält. Das Bruttogehalt dieses Monats wird in das zweite Feld eingetragen.
Differenz entspricht 67 %: Aus den ersten zwei Eingaben berechnet Payroll auf Grundlage der KUG-Tabelle die Entschädigungszahlung ab der siebten Woche.
Dieser Wert auf Gesamtnetto 100 %: Dieser Betrag gilt zu zahlen für die ersten 6 Wochen.
Der entsprechende Wert wird im nächsten Schritt manuell mit der angelegten Lohnart „Entschädigungszahlung“ in der Abrechnung hinterlegt.
Bitte beachten: Unser IFSG-Rechner arbeitet auf Grundlage der KUG-Berechnung. Bei Mitarbeitern, deren tatsächliches Gesamtbrutto bereits die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann der Rechner die Berechnung nicht für Sie durchführen.
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