Wie hinterlege ich für einen Minijobber die richtige Krankenkasse?
Krankenkasse für einen Minijobber hinterlegen
Für Minijobber (geringfügig Beschäftigte) muss in zvoove Payroll die Minijobzentrale als Krankenkasse hinterlegt werden. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie die korrekte Zuordnung vornehmen.
Schritt 1: Minijobzentrale im Krankenkassenstamm prüfen
Bevor Sie einem Minijobber eine Krankenkasse zuweisen, stellen Sie sicher, dass die Minijobzentrale in Ihrem System angelegt ist:
- Navigieren Sie zu Allgemein → Krankenkassen → Krankenkassenstamm.
- Prüfen Sie, ob die Minijobzentrale als Eintrag vorhanden ist.
- Stellen Sie sicher, dass der Haken bei Minijobzentrale gesetzt ist.
Wichtige Hinweise
- Haken nicht gesetzt? Falls der Haken bei „Minijobzentrale" fehlt, wenden Sie sich bitte zwingend an die zvoove Payroll Hotline. Die Minijobzentrale kann derzeit nicht eigenständig von Ihnen angelegt werden.
- Knappschaft ≠ Minijobzentrale: Falls in Ihrem Krankenkassenstamm ein Eintrag mit der Bezeichnung „Knappschaft" existiert, darf dieser nicht bei einem Minijobber hinterlegt werden. Verwenden Sie ausschließlich den Eintrag mit dem gesetzten Haken „Minijobzentrale".
Schritt 2: Krankenkasse beim Minijobber hinterlegen
- Öffnen Sie den Personalstamm des betreffenden Mitarbeiters.
- Wechseln Sie in den Bereich Lohn → Sozialversicherung.
- Klicken Sie auf den Button „Neu", um einen neuen Datensatz anzulegen.
Schritt 3: Personengruppe und Krankenkassen zuordnen
- Wählen Sie die Personengruppe aus: 109 = Geringf. entlohnte Besch. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV.
- Hinterlegen Sie im Bereich „Krankenkassen" die folgenden Zuordnungen:
Feld
Zuzuweisende Krankenkasse
Krankenversicherung
Minijobzentrale
Renten-/Arbeitslosenversicherung
Minijobzentrale
Umlage-Krankenkasse
Minijobzentrale
eAU-GKV Geringfügig
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter
regulär krankenversichert ist
Das Feld eAU-GKV Geringfügig wird benötigt, damit elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) korrekt bei der tatsächlichen Krankenkasse des Mitarbeiters abgerufen werden können.
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