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Wie hinterlege ich für einen Minijobber die richtige Krankenkasse?
Bevor Sie bei einem Minijobber eine Krankenkasse hinterlegen, prüfen Sie bitte im Krankenkassenstamm unter "Allgemein → Krankenkassen → Krankenkassenstamm", ob die Minijobzentrale angelegt ist.
Achten Sie bitte darauf, dass der Haken bei "Minijobzentrale" gesetzt ist. Sollte der Haken nicht gesetzt sein, melden Sie sich bitte zwingend in der zvoove Payroll Hotline, da die Minijobzentrale derzeit nicht durch Sie angelegt werden kann.
Ist in Ihrem Krankenkassenstamm die Krankenkasse mit der Bezeichnung "Knappschaft" angelegt, so beachten Sie bitte, dass diese nicht bei einem Minijobber hinterlegt werden darf.
Um nun die Krankenkasse bei einem Minijobber zu hinterlegen, öffnen Sie den Personalstamm des Mitarbeiters, wechseln in den Bereich "Lohn → Sozialversicherung" und legen über den Button "Neu" einen neuen Datensatz an.
Wählen Sie zunächst die Personengruppe "109 = Geringf. entlohnte Besch. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV" aus und hinterlegen Sie unter dem Bereich "Krankenkassen" die Krankenversicherung, Renten-/Arbeitslosenversicherung sowie die Umlage-Krankenkasse. Danach wählen Sie zusätzlich zur Minijobzentrale unter "eAU-GKV Geringfügig" die Krankenkasse aus, bei der der Mitarbeiter regulär Krankenversichert ist.
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