Wie hinterlege ich in zvoove (für Personaldienstleister) ein Beschäftigungsverbot?
Beschäftigungsverbot in zvoove (für Personaldienstleister) hinterlegen
Ein Beschäftigungsverbot – beispielsweise im Rahmen des Mutterschutzgesetzes – wird in zvoove als durchgehende Fehlzeit über die Stundenerfassung dokumentiert. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Öffnen Sie die Stundenerfassung und rufen Sie die entsprechende Personalnummer der betroffenen Mitarbeiterin auf.
- Klicken Sie auf den Button „Fehlzeit".
- Wählen Sie im Auswahlfeld die Fehlzeit „Beschäftigungsverbot generell" aus.
- Tragen Sie die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots ein – ohne Unterbrechung, also als einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum (Startdatum bis Enddatum).
- Speichern Sie die Eingabe.
Wichtiger Hinweis: Fehlzeit immer zusammenhängend erfassen
Erfassen Sie das Beschäftigungsverbot unbedingt als eine einzige, zusammenhängende Fehlzeit. Der Grund:
- Wird die Fehlzeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt, zieht das System für jeden Abschnitt einen neuen Referenzzeitraum heran. Der Referenzzeitraum ist der Zeitraum, der als Berechnungsgrundlage für den Durchschnittslohn dient.
- Ein neuer Referenzzeitraum kann zu abweichenden Lohn- und Preisberechnungen führen, die nicht dem tatsächlichen Anspruch entsprechen.
Zusammenfassung
Thema
Details
Wo erfassen?
Stundenerfassung → Button „Fehlzeit"
Welche Fehlzeit wählen?
„Beschäftigungsverbot generell"
Zeitraum
Gesamte Dauer ohne Unterbrechung als einen zusammenhängenden Eintrag
Wichtig
Nicht in mehrere Abschnitte aufteilen, da sonst der Referenzzeitraum für die Lohnberechnung neu gesetzt wird
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