Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Wie kann ich beim Mehrarbeitszuschlag nur die vollen Stunden berücksichtigen?

Mehrarbeitszuschlag: Nur volle Stunden berücksichtigen

Beim Mehrarbeitszuschlag können Sie festlegen, dass für die Berechnung der Monatsstunden nur volle Stunden herangezogen werden. Dazu passen Sie die Grenzermittlung (die Methode, nach der bestimmt wird, ab wann Mehrarbeit vorliegt) in den Konditionen des Tarifvertrags an.

Voraussetzung

  • Sie sind als Systemadministrator (SYS) angemeldet.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Navigieren Sie zu Datei → Stammdaten → Abrechnung → Tarifvertrag.
  2. Wählen Sie den GVP-Tarifvertrag aus und öffnen Sie diesen.
  3. Klicken Sie den aktuellen Zeitraum an.
  4. Klicken Sie auf Konditionen.
  5. Öffnen Sie den Mehrarbeitszuschlag zur Bearbeitung.
  6. Stellen Sie das Feld „Grenzermittlung Rundung (je Monat Monatsstunden)" auf den Wert „Auf ganze Stunden".
  7. Speichern Sie die Änderung.

Nach dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Mehrarbeitszuschlags nur noch volle Stunden berücksichtigt. Angefangene Stunden fließen nicht in die Grenzermittlung ein.