Wie kann ich die ELStAM-Anmeldung stornieren, wenn ein Mitarbeiter doch nicht angefangen hat?
ELStAM-Anmeldung stornieren, wenn ein Mitarbeiter nicht angetreten ist
Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeit doch nicht antritt, die Anmeldung bei ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale – das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Lohnsteuermerkmale an das Finanzamt) aber bereits erfolgt ist, müssen Sie die Anmeldung stornieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Voraussetzung: Rückmeldung abwarten
Bevor Sie die Stornierung durchführen können, muss die ELStAM-Rückmeldung vom Finanzamt eingegangen sein. Ordnen Sie diese Rückmeldung dem betreffenden Mitarbeiter zu.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Eintrittsdatum löschen: Entfernen Sie das Eintrittsdatum im Personalstamm. Dadurch wird der Mitarbeiter automatisch wieder als Bewerber geführt.
- ELStAM-Teilnahme deaktivieren: Navigieren Sie zu Personalstamm → Lohn → Steuerkarte und setzen Sie die Option Teilnahme ELStAM auf „Nein".
- Abmeldung generieren: Wechseln Sie zu Export/Versand → Finanzamt → Ausgang → Abmeldungen und wählen Sie die entsprechende Personalnummer aus. Die ELStAM-Abmeldung wird damit erzeugt und an das Finanzamt übermittelt.
Hinweis zur 10er-Sofortanmeldung
Falls für den Mitarbeiter bereits eine Sofortanmeldung (10er-Meldung) an die Sozialversicherung übermittelt wurde, wird automatisch eine Stornomeldung erzeugt, sobald Sie das Eintrittsdatum im Personalstamm entfernen.
Zusammenfassung der Schritte
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