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Wie kann ich die Rückmeldung für die abzurechnenden Kinder abrufen?

Rückmeldung für abzurechnende Kinder abrufen (DaBPV/PUEG)

Nachdem Sie eine Anfrage zur Abrechnung der Kinder über das DaBPV-Verfahren (Datenaustausch Beitragspflichtversicherung) versendet haben, können Sie die Rückmeldung vom Bundeszentralamt für Steuern abrufen. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie die zurückgemeldeten Daten einsehen und verarbeiten.

Rückmeldung abrufen

Wichtig: Die Verarbeitung der Anfragen durch das Bundeszentralamt für Steuern dauert derzeit mindestens 6 Stunden. Warten Sie daher nach dem Versand der Anfrage entsprechend ab, bevor Sie die Rückmeldung abrufen.

  1. Navigieren Sie zu Export/Versand → Krankenkassen → SV-Datenaustausch → Eingang → SV-Statusabfrage.
  2. Die Software prüft, ob Rückmeldungen vorliegen, und ruft diese ab.

Verarbeitung der Rückmeldungen

Nach dem Abruf werden die Datensätze wie folgt verarbeitet:

  • Fehlerfreie Datensätze: Diese werden automatisch in den Personalstamm übernommen. Die abgerufenen Daten werden aus dem Eingang ins Archiv verschoben.
  • Fehlerhafte Datensätze: Falls Fehler zurückgemeldet werden, finden Sie diese unter Export/Versand → Krankenkassen → Rückmeldungen Eingang → DaBPV.

Rückmeldungen im Personalstamm einsehen

Die erfolgreich zurückgemeldeten Datensätze werden im Personalstamm eingetragen. So finden Sie sie:

  1. Öffnen Sie den gewünschten Personalstamm.
  2. Navigieren Sie zu Lohn → Kinder DaBPV (PUEG).

Eingelesene Datensätze sind mit der Aktion „DaBPV" gekennzeichnet.

Übermittelte Daten

Aus Datenschutzgründen werden vom Bundeszentralamt für Steuern ausschließlich folgende Informationen übermittelt:

Feld
Beschreibung
Datum der Elterneigenschaft
Das Datum, ab dem die Elterneigenschaft besteht
Gültig-Ab-Datum
Das Datum, ab dem das Kind dem Mitarbeiter zugeordnet wurde (nicht zwingend das Geburtsdatum des Kindes)
Anzahl der Kinder
Die Gesamtanzahl der zugeordneten Kinder

Hinweis: Das Gültig-ab-Datum entspricht nicht unbedingt dem Geburtsdatum eines Kindes. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt lediglich, ab welchem Datum das Kind dem Mitarbeiter zugeordnet wurde.

Gültig-ab-Datum und Rückrechnungen

Beim erstmaligen Abruf setzt die Software automatisch ein Gültig-ab-Datum, das sich am aktuellen Abrechnungsstand orientiert. Dadurch werden unbeabsichtigte Rückrechnungen vermieden.

Falls Sie eine Rückrechnung wünschen, können Sie das Datum manuell anpassen:

  1. Klicken Sie auf Bearbeiten.
  2. Tragen Sie im Feld Gültig-ab den gewünschten ersten Abrechnungsmonat ein, ab dem der Datensatz berücksichtigt werden soll.
  3. Beispiel: Soll der Datensatz ab Februar 2025 berücksichtigt werden, geben Sie 02/2025 ein.

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