Wie kann ich die Rückmeldung für die abzurechnenden Kinder abrufen?
Rückmeldung für abzurechnende Kinder abrufen (DaBPV/PUEG)
Nachdem Sie eine Anfrage zur Abrechnung der Kinder über das DaBPV-Verfahren (Datenaustausch Beitragspflichtversicherung) versendet haben, können Sie die Rückmeldung vom Bundeszentralamt für Steuern abrufen. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie die zurückgemeldeten Daten einsehen und verarbeiten.
Rückmeldung abrufen
Wichtig: Die Verarbeitung der Anfragen durch das Bundeszentralamt für Steuern dauert derzeit mindestens 6 Stunden. Warten Sie daher nach dem Versand der Anfrage entsprechend ab, bevor Sie die Rückmeldung abrufen.
- Navigieren Sie zu Export/Versand → Krankenkassen → SV-Datenaustausch → Eingang → SV-Statusabfrage.
- Die Software prüft, ob Rückmeldungen vorliegen, und ruft diese ab.
Verarbeitung der Rückmeldungen
Nach dem Abruf werden die Datensätze wie folgt verarbeitet:
- Fehlerfreie Datensätze: Diese werden automatisch in den Personalstamm übernommen. Die abgerufenen Daten werden aus dem Eingang ins Archiv verschoben.
- Fehlerhafte Datensätze: Falls Fehler zurückgemeldet werden, finden Sie diese unter Export/Versand → Krankenkassen → Rückmeldungen Eingang → DaBPV.
Rückmeldungen im Personalstamm einsehen
Die erfolgreich zurückgemeldeten Datensätze werden im Personalstamm eingetragen. So finden Sie sie:
- Öffnen Sie den gewünschten Personalstamm.
- Navigieren Sie zu Lohn → Kinder DaBPV (PUEG).
Eingelesene Datensätze sind mit der Aktion „DaBPV" gekennzeichnet.
Übermittelte Daten
Aus Datenschutzgründen werden vom Bundeszentralamt für Steuern ausschließlich folgende Informationen übermittelt:
Hinweis: Das Gültig-ab-Datum entspricht nicht unbedingt dem Geburtsdatum eines Kindes. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt lediglich, ab welchem Datum das Kind dem Mitarbeiter zugeordnet wurde.
Gültig-ab-Datum und Rückrechnungen
Beim erstmaligen Abruf setzt die Software automatisch ein Gültig-ab-Datum, das sich am aktuellen Abrechnungsstand orientiert. Dadurch werden unbeabsichtigte Rückrechnungen vermieden.
Falls Sie eine Rückrechnung wünschen, können Sie das Datum manuell anpassen:
- Klicken Sie auf Bearbeiten.
- Tragen Sie im Feld Gültig-ab den gewünschten ersten Abrechnungsmonat ein, ab dem der Datensatz berücksichtigt werden soll.
- Beispiel: Soll der Datensatz ab Februar 2025 berücksichtigt werden, geben Sie 02/2025 ein.
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