Wie kann ich die Rückmeldung für die abzurechnenden Kinder abrufen?
Nachdem die Anfrage versendet wurde, klicken Sie auf „Export/Versand → Krankenkassen → SV-Datenaustausch → Eingang → SV-Statusabfrage“ zum Abruf der Daten.
Sollten Daten zurückgemeldet worden sein, werden die Datensätze aus dem Eingang in das Archiv verschoben. Alle fehlerfreien Datensätze werden automatisch im Personalstamm eingetragen. Sollten Fehler zurückgemeldet werden, werden diese unter „Export/Versand → Krankenkassen → Rückmeldungen Eingang → DaBPV“ angezeigt.
Derzeit dauert die Verarbeitung der Anfragen seitens des Bundeszentralamtes für Steuern mindestens 6 Stunden.
Die zurückgemeldeten Datensätze werden im Personalstamm unter „Lohn → Kinder DaBPV (PUEG)“ eingetragen.
Eingelesene Datensätze werden mit der Aktion „DaBPV“ gekennzeichnet. Um nicht gegen geltende Datenschutzrichtlinien zu verstoßen, werden lediglich folgende Daten übermittelt:
- Datum der Elterneigenschaft
- Gültig-Ab-Datum
- Anzahl der Kinder
Bitte beachten Sie, dass das Gültig-ab-Datum nicht unbedingt das Geburtsdatum eines Kindes sein muss. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt, ab welchem Datum das Kind dem Mitarbeiter zugeordnet wurde.
Um beim erstmaligen Abruf der Daten unbeabsichtigte Rückrechnungen zu vermeiden, wird beim Import automatisch ein „Gültig-ab“-Datum gesetzt, das sich am aktuellen Abrechnungsstand orientiert. Falls Rückrechnungen gewünscht sind, können Sie das „Gültig-ab“-Datum manuell anpassen: Klicken Sie dazu auf „Bearbeiten“ und tragen Sie im Feld „Gültig-ab“ den ersten Abrechnungsmonat ein, ab dem der Datensatz berücksichtigt werden soll. Möchten Sie den Datensatz beispielsweise ab Februar 2025 berücksichtigen, geben Sie 02/2025 ein.
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