Abrechnung/Rückrechnung

Wie kann ich eine Pfändung nachträglich berechnen?

Um eine Pfändung nachträglich zu berechnen, wird diese im ersten Schritt wie jede übliche Pfändung im Personalstamm des Mitarbeiters hinterlegt. Achten Sie dabei auf das Pfändungs-Datum, dieses ist ausschlaggebend dafür, ab wann die Pfändung erstmals berechnet werden soll.

In diesem Beispiel wird nun über „Lohn/Rückrechnung/Vortragen (Manuell)“ eine Rückrechnung für den Mitarbeiter für Monat 12.2022 erstellt.

Die Pfändung wird automatisch in die manuelle Rückrechnung übertragen, wenn der Mitarbeiter ein ausreichendes Pfändbares Netto hat. Das sehen Sie in der Rückrechnung unter „Abr. anzeigen“ unter dem Reiter „Pfändung“.

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