Abrechnung/Rückrechnung

Wie kann ich feste Ab-/Bezugs-Lohnarten anlegen?

Melden Sie sich als Bediener "SYS" in zvoove Payroll an und öffnen Sie über "Datei/Stammdaten/Betriebsdaten/Lohnfirmenstamm" die "Feste Ab-/Bezugs-/Lohn-Arten".

Hier können die Bereiche für die automatische Berechnung in zvoove Payroll per Doppelklick in das Feld „Nr." mit den zugehörigen Lohn- und Abzugsarten verknüpft werden. 

  • VWL: Hier wird die Abzugsart hinterlegt, die bei den Mitarbeitern auf der Abrechnung erscheint, bei denen Sie als Arbeitgeber den VWL-Vertrag überweisen.
  • Überzahlung aus Vormonat: Wenn ein Mitarbeiter im Vormonat eine Überzahlung hatte (negativer Auszahlungsbetrag), so wird ihm dieser automatisch im nächsten Abrechnungsmonat als Abzug hinzugefügt
  • Abschläge: Zuordnung der Abzugsart, die für Abschläge verwendet wird
  • Pfändung: Werden bei einem Mitarbeiter im Personalstamm die Grunddaten für eine Pfändung hinterlegt, so erfolgt eine automatische Berechnung dieser Pfändung und eine Ausweisung des Betrages als Abzugsart. Siehe hierzu auch Fach 2, Punkt „Pfändungen"
  • Auszahlungsbetrag Rückrechnung: Wird eine Rückrechnung vorgetragen, so wird automatisch der ursprünglich ausgezahlte Betrag mit dieser Abzugsart storniert. Siehe hierzu auch Fach 5, Punkt „Rückrechnungen"
  • VWL10: Siehe VWL
  • VWL20: Siehe VWL
  • Pauschalsteuer Mini-Jobs: Soll die Pauschsteuer in Höhe von 2% auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, so muss dieser Bereich mit einer entsprechenden Abzugsart verknüpft werden. Zudem muss im Personalstamm\Steuerkarte der Haken für „Pauschalst. Minijobs AN" entsprechend aktiviert sein
  • Bezug KV-Privat: Wenn im Personalstamm\Sozialversicherung für einen privat versicherten Arbeitnehmer der Beitrag KV/PV hinterlegt wird, so erfolgt eine automatische Berechnung des AG-Zuschusses für KV. Siehe hierzu auch Fach 2, Punkt „Krankenkassen"
  • Bezug PV-Privat: Siehe „Bezug KV-Privat". Hier bezogen auf die Pflegeversicherung
  • Bezug RV-AG-Zusch.: Wenn Mitarbeiter nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, kann hier ein automatischer AG-Zuschuss ermittelt werden
  • Überzahlung aus Rückrechnung: Wenn sich in Rückrechnungen Differenzen zur ursprünglichen Abrechnung ergeben, können diese automatisch mit der aktuellen Abrechnung verrechnet werden. Siehe hierzu auch Fach 5, „Rückrechnungen"
  • Überzahlung in Abrechnung übertragen: Siehe „Überzahlung aus Rückrechnung"
  • Nachzahlung aus Rückrechnung: Siehe „Überzahlung aus Rückrechnung"
  • Nachzahlung in Abrechnung übertragen: Siehe „Überzahlung aus Rückrechnung"
  • Kammerbeitrag AN: Sollte ein Mitarbeiter dem Bundesland Bremen oder Saarland zugehören, so muss hierfür ein Kammerbeitrag entrichtet werden. Diese Einstellung ist bei Verwendung des Formulars 2 notwendig, damit der Kammerbeitrag auf der Abrechnung ausgewiesen werden kann (siehe auch Fach 1, Punkt 2.3.2.5)
  • Sozialausgleich Auszahlung: Zuordnung bei Berechnung des Sozialausgleichs. Derzeit findet noch keine Berechnung statt (Stand: 7/2021)
  • Sozialausgleich Einbehalt: Siehe Sozialausgleich Auszahlung
  • Sachbezüge: Lohnarten, die als Geldwertvorteil geschlüsselt sind, werden dem Mitarbeiter als Nettoabzug wieder abgezogen. Hier wird die Zuordnung der Abzugsart vorgenommen
  • Darlehenstilgung: Abzug für Darlehenstilgung. Beachten Sie dazu auch die separate Beschreibung auf unserer Homepage im Kundenbereich.
  • Darlehenszinsen: Abzug für Darlehenszinsen. Beachten Sie dazu auch die separate Beschreibung auf unserer Homepage im Kundenbereich.
  • Automatischer Ausgleich von Überzahlungen: Um den Überzahlungsbetrag auf einer Abrechnung automatisch auszugleichen, kann mit einer Bezugsart die Abrechnung auf 0,00 EUR gefahren werden. Dazu muss hier eine Bezugsart verknüpft werden. Bei einer möglichen Überzahlung wird dann diese Bezugsart dazu führen, dass die Auszahlung = 0,00€ beträgt.
  • KV AN freiwillig Vers.: Wenn im Personalstamm\Sozialversicherung für einen freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmer der Beitrag KV/PV hinterlegt wird, so erfolgt eine automatische Berechnung des AG-Zuschusses für KV
  • PV AN freiwillig Vers.: Siehe „KV AN freiwillig Vers". Hier bezogen auf die Pflegeversicherung
  • Kindergeld
  • Weihnachtsgeld
  • KUG/SWG: Sollten Sie die Funktion KUG/SWG aktiviert haben, so muss hier der entsprechende Bereich mit einer KUG-geschlüsselten Lohnart verknüpft werden. Siehe hierzu auch Fach 1, Punkt „Programmsteuerung 2"

Hinweis: Es können nur Nr. und Bezeichnung geändert werden. Alle anderen Informationen sind nicht editierbar.

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