Wie kann ich Geschenke / Weihnachtspräsente pauschal versteuern?
Geschenke und Weihnachtspräsente pauschal versteuern
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Geschenke oder Weihnachtspräsente zukommen lassen, müssen diese in der Regel pauschal versteuert werden. Die Abrechnung erfolgt über einen sogenannten Dummy-Mitarbeiter – einen fiktiven Personalstamm-Eintrag, der ausschließlich für diese Buchung verwendet wird.
Voraussetzung: Steuerliche Behandlung klären
Klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater, in welcher Form die Präsente versteuert werden sollen (z. B. mit 15 % pauschaler Arbeitgeber-Steuer). Die korrekte Versteuerungsart ist abhängig von Ihrer individuellen Situation.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Lohnart anlegen: Erstellen Sie eine neue Lohnart für die Präsente. Diese Lohnart darf keine BG-Pflicht (Berufsgenossenschafts-Pflicht) haben. Hinterlegen Sie die Versteuerungsart entsprechend der Empfehlung Ihres Steuerberaters.
Dummy-Mitarbeiter anlegen: Legen Sie einen fiktiven Mitarbeiter im Personalstamm an. Verwenden Sie dabei folgende Einstellungen:
Personengruppe: 900
Krankenversicherung: privat krankenversichert
Beitragsgruppen: 0
Steuerklasse: 6
Lohnart zuordnen: Tragen Sie beim Dummy-Mitarbeiter unter Feste monatliche Lohnarten die zuvor angelegte Lohnart mit dem entsprechenden Gesamtbetrag der Präsente ein.
Abrechnung durchführen: Rechnen Sie den Monat wie gewohnt ab. Die pauschale Versteuerung der Präsente wird über den Dummy-Mitarbeiter gebucht.
Dummy-Mitarbeiter deaktivieren: Nachdem der Abrechnungsmonat abgeschlossen ist, setzen Sie im Personalstamm des Dummy-Mitarbeiters den Haken bei Freiberufler/Fremdmitarbeiter. Dadurch wird der Dummy-Mitarbeiter in den Folgemonaten nicht mehr mit abgerechnet.
Bei Bedarf wieder aktivieren: Möchten Sie erneut Präsente an Ihre Mitarbeiter vergeben, entfernen Sie den Haken bei Freiberufler/Fremdmitarbeiter wieder, um den Dummy-Mitarbeiter für die Abrechnung freizuschalten.
Wichtige Hinweise
Der Dummy-Mitarbeiter dient ausschließlich der korrekten Verbuchung der pauschalen Versteuerung. Es handelt sich nicht um einen realen Mitarbeiter.
Vergessen Sie nicht, den Dummy-Mitarbeiter nach der Abrechnung zu deaktivieren, damit er in den folgenden Monaten nicht versehentlich mit abgerechnet wird.
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