Fehlzeiten

Wie lege ich die Fehlzeit "Beschäftigungsverbot" an?

Um die Fehlzeit Beschäftigungsverbot richtig abrechnen zu können, muss die Fehlzeit "Beschäftigungsverbot" angelegt werden. Im Normalfall sollte die Fehlzeit bereits vorhanden sein. Um die Einstellungen der Fehlzeit zu überprüfen, klicken Sie auf den Reiter "Datei → Stammdaten → Stammdatentabellen → Abrechnung → Fehlzeiten → Fehlzeitenbezeichnungen".

Die Liste der Fehlzeitenbezeichnungen beinhaltet alle angelegten Fehlzeiten. Ist die Fehlzeit "Beschäftigungsverbot individuell" und „Beschäftigungsverbot generell“ noch nicht vorhanden, legen Sie diese über den Button "Neu" an. 

Bitte beachten Sie, dass es je nach Beschäftigungsverbotsart zwei Möglichkeiten zur Anlage gibt:

Beschäftigungsverbot generell:
Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden oder stillenden Mütter ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand oder ihre körperliche Verfassung. Sie sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam.
Demnach dürfen Arbeitgeber schwangere Mitarbeiterinnen nach § 11 MuSchG nicht mit Arbeiten betrauen, bei denen sie schädlichen Einwirkungen in Form von gesundheitsgefährdenden Umständen (Stoffe, Strahlen, Staub, Gase, Dämpfe, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterung, Lärm) ausgesetzt sind.

Beschäftigungsverbot individuell:

Individuelle Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Zum Beispiel können Komplikationen dazu führen, dass eine schwangere Mitarbeiterin bereits vor oder nach dem gesetzlichen Mutterschutz – also vor den sechs Wochen vor der Entbindung oder nach den acht Wochen danach – der Arbeit fernbleiben muss. Das individuelle Beschäftigungsverbot wird allerdings nur in Verbindung mit einem ärztlichen Attest wirksam. Auch hier gilt die Prämisse: Sind Leben oder Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet, ist eine Beschäftigung untersagt.

Quelle: Techniker Krankenkasse

Ist die Fehlzeit "Beschäftigungsverbot" angelegt, öffnen Sie diese per Doppelklick, um sie zu bearbeiten.  

Der ITSG Index gibt dem Programm vor, welche sozialversicherungsrechtlichen Schritte eingeleitet werden müssen. Für das Beschäftigungsverbot generell ist der ITSG-Index "10.41" und für das Beschäftigungsverbot individuell "10.4" einzugeben 

Eine gesamte Liste aller Indexe finden Sie im Handbuch, welches Sie über Betätigen der F1-Taste in der Fehlzeitenliste aufrufen. 

Bitte beachten Sie, dass in den Fehlzeiten im Punkt "Stundenermittlung" immer eine Auswahl getroffen werden muss, auch wenn die Fehlzeit eine unbezahlte Fehlzeit ist. 

Diese Einstellung sorgt dafür, dass unproduktive Stunden an zvoove Payroll übergeben werden, welche für eine korrekte Berücksichtigung der Fehlzeit zwingend erforderlich sind. 

Sind alle Einstellungen getroffen, schließen Sie die Fehlzeit über den Button "OK". 

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