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Wie lege ich die Fehlzeit "Beschäftigungsverbot" an?

Fehlzeit „Beschäftigungsverbot" anlegen und konfigurieren

Damit ein Beschäftigungsverbot korrekt abgerechnet werden kann, muss die entsprechende Fehlzeit in den Stammdaten angelegt und richtig konfiguriert sein. In der Regel sind die benötigten Fehlzeiten bereits vorhanden. Prüfen Sie dies anhand der folgenden Anleitung und legen Sie die Fehlzeit bei Bedarf neu an.

Hintergrund: Arten des Beschäftigungsverbots

Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten, die jeweils als eigene Fehlzeit angelegt werden müssen:

Art
Beschreibung
Voraussetzung
Generelles Beschäftigungsverbot
Gilt für alle werdenden oder stillenden Mütter unabhängig vom persönlichen Gesundheitszustand. Arbeitgeber dürfen schwangere Mitarbeiterinnen gemäß § 11 MuSchG nicht mit Arbeiten betrauen, bei denen sie schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind (z. B. gefährliche Stoffe, Strahlen, Lärm, extreme Temperaturen).
Wird mit Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam.
Individuelles Beschäftigungsverbot
Berücksichtigt den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Komplikationen können dazu führen, dass eine Mitarbeiterin bereits vor oder nach dem gesetzlichen Mutterschutz der Arbeit fernbleiben muss.
Wird nur in Verbindung mit einem ärztlichen Attest wirksam.

In beiden Fällen gilt: Sind Leben oder Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet, ist eine Beschäftigung untersagt.

Quelle: Techniker Krankenkasse

Schritt 1: Fehlzeitenbezeichnungen aufrufen

  1. Navigieren Sie zu: Datei → Stammdaten → Stammdatentabellen → Abrechnung → Fehlzeiten → Fehlzeitenbezeichnungen.

Schritt 2: Fehlzeit prüfen oder neu anlegen

  1. Prüfen Sie in der Liste der Fehlzeitenbezeichnungen, ob die Einträge „Beschäftigungsverbot generell" und „Beschäftigungsverbot individuell" bereits vorhanden sind.
  2. Falls eine oder beide Fehlzeiten noch nicht vorhanden sind, klicken Sie auf den Button „Neu", um sie anzulegen.
  3. Falls die Fehlzeit bereits vorhanden ist, öffnen Sie sie per Doppelklick, um die Einstellungen zu überprüfen und ggf. zu bearbeiten.

Schritt 3: ITSG-Index korrekt eintragen

Der ITSG-Index (eine Kennziffer der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) legt fest, welche sozialversicherungsrechtlichen Meldungen und Schritte das Programm automatisch einleitet. Tragen Sie den jeweils passenden Index ein:

Fehlzeit
ITSG-Index
Beschäftigungsverbot generell
10.41
Beschäftigungsverbot individuell
10.4

Tipp: Eine vollständige Liste aller ITSG-Indexe finden Sie im Handbuch. Dieses können Sie direkt aus der Fehlzeitenliste heraus aufrufen, indem Sie die Taste F1 drücken.

Schritt 4: Stundenermittlung einstellen

Wichtig: Im Bereich „Stundenermittlung" muss zwingend eine Auswahl getroffen werden – auch dann, wenn es sich um eine unbezahlte Fehlzeit handelt.

Diese Einstellung bewirkt, dass unproduktive Stunden an zvoove Payroll übergeben werden. Ohne diese Übergabe kann die Fehlzeit in der Abrechnung nicht korrekt berücksichtigt werden.

Schritt 5: Einstellungen speichern

  1. Überprüfen Sie alle vorgenommenen Einstellungen.
  2. Klicken Sie auf den Button „OK", um die Fehlzeit zu speichern und das Fenster zu schließen.

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