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Wie lege ich die Lohnart für Beschäftigungsverbot an?
Bitte beachten Sie, dass es je nach Beschäftigungsverbotsart zwei Möglichkeiten zur Anlage gibt:
Beschäftigungsverbot generell:
Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden oder stillenden Mütter ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand oder ihre körperliche Verfassung. Sie sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam.
Demnach dürfen Arbeitgeber schwangere Mitarbeiterinnen nach § 11 MuSchG nicht mit Arbeiten betrauen, bei denen sie schädlichen Einwirkungen in Form von gesundheitsgefährdenden Umständen (Stoffe, Strahlen, Staub, Gase, Dämpfe, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterung, Lärm) ausgesetzt sind.
Beschäftigungsverbot individuell:
Individuelle Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Zum Beispiel können Komplikationen dazu führen, dass eine schwangere Mitarbeiterin bereits vor oder nach dem gesetzlichen Mutterschutz – also vor den sechs Wochen vor der Entbindung oder nach den acht Wochen danach – der Arbeit fernbleiben muss. Das individuelle Beschäftigungsverbot wird allerdings nur in Verbindung mit einem ärztlichen Attest wirksam. Auch hier gilt die Prämisse: Sind Leben oder Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet, ist eine Beschäftigung untersagt.
Quelle: Techniker Krankenkasse
Um die Einstellungen der Lohnart zu überprüfen, klicken Sie auf den Reiter "Allgemein → Abrechnung → Lohnarten".
In der Lohnartenmaske suchen Sie nun über das "Drei-Punkte-Icon" die Lohnart "Beschäftigungsverbot" und öffnen diese per Doppelklick.
Ist keine passende Lohnart vorhanden, so legen Sie diese in der Lohnartenmaske über den Button "Neu" an.
Damit im Verlauf der Abrechnung die notwendigen Meldungen erstellt werden, geben Sie unter "Code für Steuerung/Speicherung" den Code "(28) Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot (Erstattung U2)" ein. Diese Einstellung muss für die Lohnarten „Beschäftigungsverbot generell“ und „Beschäftigungsverbot individuell“ verwendet werden. Die sozialversicherungsrechtliche Unterscheidung der beiden Fälle wird durch den „ITSG Index“ in der Fehlzeit definiert.
Bitte beachten Sie, dass die Lohnart mit dem richtigen Fehlzeitenkürzel (oben rechts) verknüpft ist.
Sind alle Einstellungen eingetragen, klicken Sie auf "Schließen".
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