Wie lege ich ein Arbeitgeberdarlehen an?
Arbeitgeberdarlehen anlegen
Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das ein Unternehmen einem Mitarbeiter gewährt. Die monatliche Rückzahlung wird automatisch über die Gehaltsabrechnung vom Nettolohn abgezogen. Das Darlehen wird direkt in Payroll (dem Abrechnungssystem) angelegt.
Wichtig: Legen Sie das Darlehen immer in Payroll an, nicht in anderen Modulen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Navigieren Sie zum folgenden Pfad: Allgemein > Personalübersicht > Mitarbeiter > Lohn > Lohn/Gehalt > Darlehen
- Füllen Sie die erforderlichen Felder aus (siehe Tabelle unten).
- Speichern Sie das Darlehen.
Nach dem Speichern wird die eingetragene Darlehensrate ab dem angegebenen Beginndatum automatisch monatlich im Nettobereich der Gehaltsabrechnung abgezogen.
Übersicht der Eingabefelder
Feld
Beschreibung
Hinweise
Bezeichnung
Frei wählbarer Name für das Darlehen
Wählen Sie eine aussagekräftige Bezeichnung, z. B. „Mitarbeiterdarlehen 2024".
Darlehensbetrag
Gesamtbetrag des Darlehens
Achtung: Ab einem Betrag von 2.600 € muss ein Zinssatz hinterlegt werden (siehe Hinweise unten).
Darlehensrate
Monatlicher Rückzahlungsbetrag
Der Betrag ist frei wählbar.
Beginndatum
Startdatum der Rückzahlung
Ab diesem Datum wird die Rate monatlich im Nettobereich der Abrechnung abgezogen.
Infotext
Optionales Freitextfeld für interne Notizen
Dieser Text dient nur Ihrer Information und erscheint
nicht auf der Gehaltsabrechnung.
Erledigt
Markiert das Darlehen als abgeschlossen
Setzen Sie diesen Haken, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.
Bei Austritt tilgen
Offener Restbetrag wird bei Austritt des Mitarbeiters einbehalten
Vorsicht: Wenn diese Option aktiviert ist, behält Payroll bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Mitarbeiters den gesamten Nettolohn ein, bis der Restbetrag beglichen ist. Prüfen Sie sorgfältig, ob diese Einstellung gewünscht ist.
Wichtige Hinweise
- Zinspflicht beachten: Bei Darlehensbeträgen ab 2.600 € ist die Hinterlegung eines Zinssatzes erforderlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wird kein marktüblicher Zinssatz vereinbart, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil (ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Vorteil für den Mitarbeiter), der in der Abrechnung berücksichtigt werden muss.
- Option „Bei Austritt tilgen" mit Bedacht verwenden: Diese Einstellung kann dazu führen, dass der gesamte letzte Nettolohn einbehalten wird. Klären Sie vorab, ob dies arbeitsrechtlich zulässig und gewünscht ist.